- Nach dem Kompromiss von Union und Ampelkoalition zum geplanten Bürgergeld soll die Sozialreform nach dem Willen von Bundeskanzler Olaf Scholz jahrzehntelangen Bestand haben.
- In internen Verhandlungen hatten sich Union und Ampelkoalition darauf verständigt, dass es jetzt doch keine "Vertrauenszeit" geben soll.
Nach dem Kompromiss von Union und Ampelkoalition zum geplanten Bürgergeld soll die Sozialreform nach dem Willen von Bundeskanzler
In internen Verhandlungen hatten sich Union und Ampelkoalition darauf verständigt, dass es anders als ursprünglich geplant keine "Vertrauenszeit" geben soll. Ursprünglich war geplant gewesen, dass in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs keine Sanktionen drohen sollen, wenn eine Arbeitslose oder ein Arbeitsloser absprachewidrig sich etwa nicht auf einen Job bewirbt. Zudem sollten den Betroffenen nicht für zwei Jahre 60 000 Euro Vermögen zugestanden werden, wie es noch von der Ampel geplant gewesen war - sondern nur für ein Jahr die Hälfte.
Sanktionen waren laut Scholz von vornherein vorgesehen
Scholz betonte: "Sanktionen waren von vornherein vorgesehen, nicht für alle Fälle." Hintergrund ist, dass auch in der "Vertrauenszeit" Leistungsminderungen geplant gewesen waren - nämlich bei mehrfachem Nichtwahrnehmen von Jobcenter-Terminen. Der Kanzler sagte weiter: "Und das ist jetzt in einer Art und Weise formuliert worden, wo, ich glaube jedenfalls, die Regierungsparteien alle drei für sich sagen können: Sie sind damit sehr zufrieden, und ich hoffe sogar, auch die Opposition wird das sagen, und dann ist ja alles okay." (dpa/mit)