- Die EU-Kommission geht gerichtlich gegen Deutschland vor.
- Es geht um um jahrelange Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht.
- Konkret habe Deutschland unter anderem mehrere Naturschutzgebiete immer noch nicht ausgewiesen.
Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht vor dem Europäischen Gerichtshof. Unter anderem habe Deutschland eine "bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen", teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.
Es geht um die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Dazu gehören sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen.
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft bereits seit 2015
Bereits 2015 hatte die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. "Nach eingehender Diskussion mit den deutschen Behörden" habe Brüssel seine Forderungen 2019 noch einmal unterstrichen. Seitdem habe Deutschland aber immer noch nicht ausreichend nachgebessert.
Darüber hinaus sei es "in allen Bundesländern und auf Bundesebene allgemeine und anhaltende Praxis" gewesen, "für alle 4.606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der zu ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen."
Frist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen
Die "Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland" sei in einigen Fällen schon vor mehr als zehn Jahren abgelaufen, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. "Daher verklagt die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union."
Im Fall einer Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof drohen hohe Strafzahlungen. (dpa/AFP/ank/hau)