CDU-Generalsekretärs Carsten Linnemann will künftig Asylbewerber nach zwei vorsätzlichen Straftaten das Aufenthaltsrecht entziehen. "Pro Asyl" kritisiert den Vorstoß als Luftnummer – denn juristisch sei das nicht durchsetzbar.
Die Flüchtlingsrechtsorganisation Pro Asyl hat die Forderungen des CDU-Generalsekretärs
"Die CDU läutet den Wahlkampf mit unseriösen und populistischen Abschiebungsforderungen ein", sagte die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstagsausgaben).
Linnemann hatte sich dafür ausgesprochen, dass Asylbewerber, die zweimal wegen Straftaten verurteilt werden, zwingend ihr Aufenthaltsrecht verlieren und aus Deutschland abgeschoben werden sollen.
Pro Asyl hält Linnemann Forderung für rechtlich nicht haltbar
"Solche Forderungen passen zwar auf Wahlplakate, halten aber einer rechtlichen Prüfung nicht stand", sagte Judith. "Gerade wenn es um Abschiebungen in Staaten geht, wo Folter oder unmenschliche Lebensbedingungen drohen, steht das internationale Recht dem klar entgegen."
Linnemann hatte gesagt, es sei "unerträglich, dass es Menschen gibt, die zigfach vorbestraft sind – dies aber keinerlei Auswirkungen darauf hat, ob sie das Land verlassen müssen oder nicht".
Nach einem "Warnschuss" müsse daher künftig "bei der zweiten vorsätzlichen Straftat das Aufenthaltsrecht zwingend erlöschen", sagte der CDU-Politiker der "Bild". Bei den vorsätzlichen Straftaten, die zur Ausweisung führen sollten, nannte Linnemann dem Bericht zufolge auch Delikte wie Diebstahl und Einbruch. (afp/bearbeitet von thp)