Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) hat in letzter Minute an die Fraktionen der Ampel-Parteien appelliert, die Abstimmung über die von ihnen vorgelegte Wahlrechtsreform um zwei Wochen zu verschieben.

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Als Begründung führte er bei der abschließenden Debatte vor der geplanten Abstimmung am Freitag die erst vor wenigen Tagen vorgelegten erhebliche Änderungen an dem von SPD, Grünen und FDP formulierten Gesetzentwurf an. "Einer solchen Beschädigung des Vertrauens in unsere Demokratie werden wir zu keinem Zeitpunkt zustimmen", sagte Merz. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich lehnte diesen Vorschlag ab.

Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert werden. Erreicht werden soll die Verkleinerung, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Diese sorgten bislang für eine Aufblähung des Bundestages.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Direktmandate mehr Sitze im Bundestag erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden. Sie darf diese Sitze behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate. Nach den neuen Regeln könnte es künftig vorkommen, dass ein Bewerber seinen Wahlkreis zwar direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Das erzürnt vor allem die CSU.

Zudem soll eine strikte Fünf-Prozent-Klausel gelten. Die Grundmandatsklausel entfällt. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei. Wird die Klausel gestrichen, könnte das, je nach Wahlergebnis, künftig auch Konsequenzen für die CSU haben.  © dpa

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