• Sie möchten, dass Ihr Paket reichtzeitig zu Weihnachten bei Freunden und Verwandten ankommt?
  • Dann muss es jetzt schnell gehen, denn die ersten Fristen enden heute.
  • Folgende Stichtage sind wichtig, damit Post und Pakete pünktlich zu Weihnachten ankommen.

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In so manchem Postamt werden die Schlangen schon länger. Kein Wunder: Wer zu Weihnachten Geschenke verschicken will, muss die Pakete rechtzeitig auf den Weg bringen. 2020 war in vielerlei Hinsicht ein außergewöhnliches Jahr.

Auch für die Paketbranche. Vier Milliarden Sendungen und damit 400 Millionen mehr als 2020 wurden verschickt - also rund 13 Millionen ausgelieferte Sendungen am Tag. Das geht aus Zahlen des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK) hervor. Er vertritt unter anderem die Paketdienste DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS.

Daran wird sich in diesem Jahr vermutlich kaum etwas ändern. Im Gegenteil: Die Corona-Pandemie ist längst nicht überstanden, daher werden viele ihre Weihnachtsgeschenke wahrscheinlich nicht nur online bestellen, sondern die Präsente eher an Freunde oder Verwandte verschicken. Auch die Angst, Weihnachten nicht gemeinsam mit seinen Liebsten verbringen zu können aufgrund der aktuellen wie ungewissen Situation lässt uns fleißig Pakete packen.

Post und Pakete bereits online vorab frankieren

Wer will, dass sein Präsent pünktlich zum Fest ankommt, muss es noch diese Woche auf den Weg bringen. Die ersten Fristen enden bereits am 14. Dezember, daher ist nun etwas Eile geboten bei der Weihnachtspost. Damit alles reibungslos klappt, geht man besser nicht zu Stoßzeiten in die Filialen.

DHL bietet Kunden die Möglichkeit, Briefe und Pakete online zu frankieren, etwa mit der entsprechenden App auf dem Smartphone. Auch Hermes und DPD bieten diese Möglichkeit an. Die Paketmarke kann dann zu Hause ausgedruckt werden.

So kommt das DHL-Paket rechtzeitig zu Weihnachten

DHL gibt als spätesten Versandtermin für Pakete und Päckchen innerhalb Deutschlands Montag, den 20. Dezember an. Für Briefe und Postkarten ist der spätmöglichste Einwurf Mittwoch, der 22. Dezember 2021 vor der Briefkastenleerung. Gehen die Briefe ins europäische Ausland, sollten sie bis zum 14. Dezember abgeschickt sein. Außerhalb Europas gilt Dienstag, 7. Dezember, als Stichtag.

Pakete und Päckchen in die Nachbarländer sollten bis Mittwoch, 15. Dezember, abgegeben werden. Für Frankreich und Italien gilt der 14. Dezember als Stichtag. Für Sendungen in sonstige europäische Länder ist der letzte Abgabetermin am Freitag, 10. Dezember. Außerhalb Europas erreichen Service Premium-Sendungen, die bis zum 7. Dezember abgegeben werden, ihre Empfänger pünktlich.

  • Briefe und Postkarten: 22.12. - Briefkastenleerung
  • Paket- und Päckchensendungen im Inland: 20.12. - 12:00 Uhr
  • Pakete Nachbarländer: 15.12. - 12:00 Uhr
  • Sonstige Europäische Länder: 10.12. - 12:00 Uhr - bereits vorbei!
  • Nicht-europäische Länder: 7.12. - 12:00 Uhr - bereits vorbei!

Das sind die spätesten Hermes-Termine

Hermes garantiert die deutschlandweite Zustellung bis Heiligabend, wenn Pakete bis zum 20. Dezember im Paketshop abgegeben wurden. Letztmöglicher Termin bei Paketabholungen an der Haustür ist der 20. Dezember. Bei internationalen Sendungen hängt der Stichtag vom Zielland ab.

  • Paket- und Päckchensendungen im Inland: 20.12. - 12:00 Uhr
  • Auslandssendungen: 15.12. - 12:00 Uhr

DPD-Pakete noch vor Weihnachten erhalten

DPD rät, Standardpakete bis zum 21. Dezember in einem Paketshop abzugeben. Beim internationalen Versand von Standardpaketen in EU-Länder ist die Frist für eine pünktliche Weihnachtszustellung hier Freitag, der 17. Dezember. Faustregel für die Abgabezeit ist 12.00 Uhr mittags.

  • Paket- und Päckchensendungen im Inland: 21.12. - 12:00 Uhr
  • Auslandssendungen: 17.12. - 12:00 Uhr

UPS versendet bis kurz vor Schluss

Wer sein Paket mit UPS verschicken möchte, hat etwas zeitlichen Spielraum. UPS Standard Pakete können in der Vorweihnachtszeit und zu Heiligabend unter Umständen einen zusätzlichen Tag Laufzeit haben. Außerdem gibt der Zusteller zu bedenken, dass Sendungen, die am 24. Dezember nicht zugestellt werden, auch am 25. Dezember nicht zugestellt werden können, da es sich hierbei um einen Feiertag handelt. Wenngleich der Tag selbst ein Samstag und somit grundsätzlich ein Zustellungstag wäre.

  • Bis 24.12. gilt: UPS Express Pakete, deren Zustellung für 10:30 Uhr geplant ist, werden voraussichtlich bis 12:00 Uhr zugestellt. UPS Express 12:00 Pakete, deren Zustellung für 12:00 Uhr geplant ist, werden voraussichtlich bis 14:00 Uhr zugestellt.
  • Am 24.12. gilt: Es werden nur Express Plus, Express & Express 12:00 Pakete zugestellt. Es werden keine Express Saver, UPS Expedited & UPS Standard Pakete zugestellt. (keine Abholungen, Kundenschalter schließen um 12 Uhr).

GLS-Paketversand vor Weihnachten

Wer sein Paket via GLS verschickt, sollte es Anfang der Weihnachtswoche beim Paketdienst abgegeben haben. Dann sollte eine Zustellung zu Heiligabend garantiert sein.

  • Paket- und Päckchensendungen im Inland: 21.12. - 12:00 Uhr
  • Pakete Nachbarländer: 21.12. - 12:00 Uhr
  • Sonstige Europäische Länder: 18.12. - 12:00 Uhr

Was tun, wenn das Paket nicht ankam?

Bei Verspätungen Ihrer Sendung oder anderen Problemen bei der Zustellung, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Dienste. Die Servicenummern von DHL und Hermes:

  • DHL: 0228/43 33 112
  • Hermes: 01806/31 12 11 (20 Cent je Anruf aus dem Festnetz)

Achtung: Zoll auf alle Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern

Seit dem 1. Juli sind alle Sendungen aus Ländern außerhalb der EU umsatzsteuerpflichtig. Die Regelung, bei der Kleinsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro steuerfrei importiert werden können, gilt nicht mehr, erklärt das Hauptzollamt Magdeburg.

Das bedeutet: Für jede Ware, die in einem Drittland wie den USA, Großbritannien oder China bestellt wird, müssen Einfuhrabgaben bezahlt werden. Außerdem muss für alle Sendungen aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernimmt aber in der Regel der zuständige Post- beziehungsweise Kurierdienst.

Dieser bezahlt auch schon die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll. In der Regel müssen Kundinnen und Kunden die Abgaben bei der Zustellung der Sendung bezahlen. Für die Abwicklung erheben Logistikunternehmen unter Umständen eine gesonderte Servicepauschale.

Drei Tipps für den sicheren Versand

Damit Ihre Weihnachtsendungen auch unbeschadet ankommen, sollten Sie beim Verpacken ein paar Dinge beachten:

  • Stabil verpacken: Die Verpackung sollte sich am Gewicht und der Empfindlichkeit der Ware orientieren. Zerbrechliche Geschenke sollten mit Luftkissenmaterial eingewickelt werden. Ein Warnhinweis reicht nicht in jedem Fall aus, da Pakete auch mit anderen, teils schweren Paketen unterwegs sind. Kleine Pakete schützt ein größerer Umkarton aus Pappe, der Leerraum kann etwa mit Zeitungspapier ausgestopft werden.
  • Karton säubern: Wer einen schon gebrauchten Karton nutzt, sollte alle Aufkleber, vorhandene Barcodes und andere missverständliche Angaben entfernen. Das vermeidet Missverständnisse. Die Adressen des Empfängers und Versenders sollten eindeutig sein. Wichtig ist ein Versandkarton mit intakten Laschen ohne sonstige Schäden.
  • Schmuck vermeiden: Der Versandkarton sollte nicht mit Geschenkpapier, Schleifen oder Paketschnur geschmückt werden. Der Schmuck kann sich in den automatischen Paketsortieranlagen verfangen. Weitere Informationen zur Verpackung und Kennzeichnung finden sich auf den Websites der Paketdienstleister.

Pakete abholen lassen

Wer den Trubel im Postamt vermeiden will, kann sein Pakete auch beispielsweise bei einer Packstation abgeben oder gegen eine Gebühr von einem Boten abholen lassen. Das bieten etwa DHL, Hermes oder UPS an. Dafür müssen die Pakete allerdings fertig frankiert sein, entsprechende Paketmarken oder QR-Codes lassen sich online generieren. Kommt der Zusteller ohnehin, um etwas abzugeben, kann man ihm die frankierten Sendungen häufig auch kostenlos mitgeben.

Trinkgeld und Geschenke für den Postboten

Wer den fleißigen Paketbotinnen und Zustellern zu Weihnachten gern "danke" sagen möchte für ihre Dienste, darf das gern in Form einer kleinen Aufmerksamkeit tun. Traditionellerweise handelt es sich hierbei um Trinkgeld oder Sachgeschenke wie etwa Schokolade.

Diese dürfen die Angestellten von DHL, Hermes und Co. annehmen. Zwar ist es Beamten sowie Arbeitnehmern grundsätzlich nicht gestattet, Belohnungen oder Geschenke entgegenzunehmen. Geringwertige Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro bei DHL oder etwa zehn Euro bei Hermes, sowie Trinkgelder werden hierbei jedoch als Ausnahmen gesehen und sind daher erlaubt. Über eine Wertschätzung dieser Art freuen sich Postbote und Co. übrigens nicht nur zur Weihnachtszeit, sondern wann immer Ihnen auch unter dem Jahr danach ist. (ncs/af)

Verwendete Quellen:

  • dpa
  • DHL
  • GLS
  • UPS
  • Hermes
  • DPD