In Bremen wird der Hundeführerschein ab Juli 2026 Pflicht. Damit soll die Sicherheit erhöht und eine artgerechte Haltung der Vierbeiner gewährleistet werden.

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Wer sich in Bremen und Bremerhaven künftig einen Hund anschaffen möchte, muss dafür erst eine Prüfung ablegen. Nach einem Beschluss des Senats im Februar hat nun auch die Bremische Bürgerschaft offiziell beschlossen, dass ein Hundeführerschein für neue Hundehalter verpflichtend wird.

Die neue Regelung wird voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Doch was genau bedeutet das für Hundefreunde im kleinsten Bundesland?

Für wen gilt der Hundeführerschein?

Die Pflicht zum Hundeführerschein gilt für alle Personen, die sich ab Juli 2026 einen Hund anschaffen wollen. Wer bereits einen Hund besitzt, muss keinen Sachkundenachweis nachholen.

"Die neue Sachkundeprüfung stellt sicher, dass künftige Hundehalterinnen und Hundehalter sich intensiv mit den Bedürfnissen und Anforderungen eines Hundes auseinandersetzen", erklärte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) in einer Mitteilung.

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Es gibt eine weitere Ausnahme: Wer innerhalb der vergangenen fünf Jahre mindestens zwei Jahre lang einen Hund hatte und die theoretische Prüfung bereits bestanden hat, muss sie nicht erneut ablegen, wenn unter dem neuen Gesetz ein weiterer Hund hinzukommen soll. Auch Tierärzte, Halter von Blindenhunden und Personen, die eine Prüfung für Jagdhunde gemacht haben, sind von der Regelung ausgenommen.

Was wird geprüft?

Der Hundeführerschein besteht aus zwei Teilen: einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Während die Theorie vor der Anschaffung des Hundes absolviert werden muss, haben Halter für den praktischen Teil ein Jahr nach Aufnahme des Tieres Zeit.

Im Rahmen des Hundeführerscheins soll sichergestellt werden, dass die Hundehalter kompetent mit ihrem Tier umgehen können. Geprüft wird zum Beispiel, ob der Hund auf grundlegende Kommandos hört und die Halter wissen, wie sich das Tier in Stresssituationen verhält. Zudem müssen die Halter Kenntnisse über die Tierschutzgesetze nachweisen.

Auch in diesem Bundesland ist der Hundeführerschein Pflicht

Bremen ist nicht das erste Bundesland, das einen verpflichtenden Hundeführerschein einführt. In Niedersachsen gibt es eine solche Regelung bereits seit 2013. In anderen Bundesländern ist der Hundeführerschein freiwillig. Wer schon in einem anderen Land eine entsprechende Prüfung gemacht hat, kann sich diese in Bremen anerkennen lassen. (sv)

Verwendete Quellen

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