In acht Fällen: Als Palliativmediziner hat er schwer kranke Menschen in Berlin begleitet. Dort soll er acht Menschen getötet haben. Seine medizinische Ausbildung hat der Arzt an verschiedenen Kliniken in Frankfurt absolviert.

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Der Arzt, der in Berlin acht Menschen getötet haben soll, stammt aus Frankfurt. Wie am Donnerstag bekannt wurde, war die Anklage gegen den 40 Jahre alten Mediziner um vier weitere Fälle erweitert worden. Er wurde bereits am 6. August in der Hauptstadt verhaftet. Dort war er zuletzt als Palliativarzt für einen Pflegedienst tätig und begleitete dabei schwer kranke Menschen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Berlin sollen seine Patienten jedoch zum Tatzeitpunkt nicht in einer akuten Sterbephase gewesen sein. Der Arzt habe den Betroffenen ein Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht, das schließlich zum Tod führte. Weil der Beschuldigte über die Tötung hinaus kein Motiv gehabt haben soll, gehen die Ermittler vom Mordmerkmal der Mordlust aus. Bislang habe er keine Aussage zu den Vorwürfen gemacht.

Der Mediziner hat an der Goethe-Universität in Frankfurt studiert und dort auch seine Dissertation in der Rechtsmedizin eingereicht. In der Arbeit werden unter anderem Tötungsdelikte untersucht, die denen ähneln, die er nun begangen haben soll.

Klinik unterstützt die Ermittlungsarbeit der Behörden

Der Verdächtige soll in verschiedenen Frankfurter Krankenhäusern gearbeitet haben. Bisher ist bekannt, dass er im Nordwest-Krankenhaus von April 2011 bis Februar 2014 im Rahmen seiner Ausbildung beschäftigt war. Von März 2015 bis September 2016 war er dann nochmals in der Klinik beschäftigt, und zwar in der Radioonkologie. Dort werden Krebspatienten im Rahmen einer Strahlentherapie meist ambulant behandelt.

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Das Nordwest-Krankenhaus ist zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft Berlin kontaktiert worden, wie ein Sprecher der Klinik bestätigt: "Wir stehen seitdem im regelmäßigen Austausch mit den Ermittlungsbehörden und unterstützen rückhaltlos die Ermittlungen".

Man habe außerdem eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt zu prüfen, ob es im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arztes Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Patientinnen und Patienten gegeben habe.  © Frankfurter Allgemeine Zeitung

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