Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Waffenbesitz und Fahren ohne Fahrerlaubnis – ein 22-jähriger Gummersbacher musste sich jetzt vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Ulrich Neef verantworten.
Laut Anklageschrift hatte die Polizei den Produktionshelfer sowohl am 21. März als auch am 12. April 2023 erwischt, als er mit einem Mercedes unterwegs war, ohne im Besitz eines Führerscheins gewesen zu sein.
Dies räumte er gegenüber den Beamten auch sofort ein. Allerdings: Während im ersten Fall eine Schreckschusspistole unter den persönlichen Gegenständen des Angeklagten gefunden wurde, entdeckten die Beamten im zweiten Fall Cannabis im Auto. Weil im Rahmen der Durchsuchung des Autos zudem eine kleine Waage und ein 500-Euro-Schein sichergestellt werden konnten, erhärtete sich bei den Polizisten der Verdacht des Drogenhandels.
Drogen und Geld bei Wohnungsdurchsuchung gefunden
Daraufhin erfolgte eine Durchsuchung der Wohnung, die sich der Angeklagte mit seiner Mutter teilte. Dort wurden weitere Betäubungsmittel und ein weiterer 500-Euro-Schein sowie diverse Handys entdeckt. Zum Verdruss der Mutter wurden neben Kontoauszügen und den Handys auch die zwei 500-Euro-Scheine beschlagnahmt. Weil die Frau beteuerte, dass sie das Geld aus dem Nachlass ihrer Eltern habe, nahm sie ebenfalls am Prozess teil. Dort erklärte sie: "Ich habe das Geld zwischen den Seiten eines Fotoalbums gefunden und bis dahin keine Ahnung, dass es dieses Geld gibt."
Den Nachlass-Unterlagen entnahm Richter Neef, dass die Mutter als sogenannte Schlusserbin eingesetzt wurde, nachdem beide Elternteile verstorben waren. Der Angeklagte räumte die ihm vorgeworfenen Taten zumindest teilweise ein. Zwar seien die Drogen, die in der Wohnung gefunden wurden, für den Handel bestimmt gewesen, doch nicht das Cannabis, das er im Auto dabei hatte. Zudem bestätigte er die Angaben seiner Mutter, dass das Geld ihres sei. "Ich hab den 500-Euro-Schein ohne Wissen meiner Mutter mitgenommen. Solch ein Schein ist etwas Besonderes und ich wollte damit angeben", räumte der 22-Jährige ein.
Gericht folgt Antrag der Staatsanwaltschaft
Weil für das Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit dem Besitz von Waffen bereits ein Strafbefehl erlassen worden war, beantragte die Staatsanwaltschaft dieses einzustellen. Für die Fahrt mit den Drogen beantragte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, welche zur Bewährung auszusetzen sei. Außerdem verlangte sie, die Führerscheinsperre, die bereits 2023 verhängt worden war, erneut um ein Jahr zu verlängern. Die Verteidigung plädierte für sechs Monate Haft auf Bewährung.
Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 22-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Bezüglich der Führerscheinsperre entsprach das Gericht allerdings dem Antrag des Verteidigers. Auch der Angeklagte hatte im Schlusswort angegeben, dass er den Führerschein unbedingt machen wolle, um im Arbeitsleben voranzukommen. "Wir wollen ihnen da nicht im Wege stehen", sagte Neef.
Im Rahmen der Bewährungsauflagen wurde der Mann angewiesen, Cannabis nur noch im legalen Bereich zu besitzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. © Kölner Stadt-Anzeiger
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