Wenn der Fernzug sich verspätet, ist das für Reisende ärgerlich. Allerdings haben Bahnkunden in diesem Fall auch bestimmte Ansprüche. Welche Leistungen ihnen zustehen:
Alternative Verbindungen: Wenn es zu erheblichen Verspätungen kommt, haben Passagiere das Recht, ihre Reise abzubrechen und eine Rückerstattung des Ticketpreises zu erhalten. Das gilt für absehbare Verspätungen am Zielort von 60 Minuten oder mehr.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt oder über eine alternative Route anzutreten, die auch zum Ziel führt. Das darf man bereits, wenn abzusehen ist, dass man mit mindestens 20 Minuten Verspätung sein Ziel erreichen wird, wie die Deutsche Bahn in ihrem Online-Servicebereich informiert. Ist auf einem Fernverkehrsticket eine Zugbindung angegeben, dann sei diese aufgehoben.
Die DB geht damit über die EU-Regeln hinaus, laut denen den Reisenden erst ab mindestens 60 Minuten absehbarer Verspätung am Zielort alternative Weiterreise-Optionen angeboten werden müssen.
Fürsorge: Bei erheblichen Verspätungen gehören auch die Bereitstellung von Speisen und Getränken sowie gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel zu den Verpflichtungen von Bahnunternehmen.
Darauf macht die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr (söp) aufmerksam, eine unabhängige Instanz zur Vermittlung zwischen Reisenden und insbesondere Bahn- und Fluggesellschaften.
Auf ihrer Webseite soep-online.de/rechte-bahnreisen/ hat die söp eine verständliche Zusammenstellung der Rechte von Bahnreisenden bereitgestellt. Darunter fällt auch die Möglichkeit, ein Fernbus-Ticket zu erwerben und sich im Anschluss die Kosten von dem Bahnunternehmen erstatten zu lassen.
Entschädigungen: Falls der Zug das Ziel mit einer Verspätung von über einer Stunde erreicht, haben Reisende in vielen Fällen Anspruch auf 25 Prozent des Fahrpreises. Bei Verspätungen von über zwei Stunden erhöht sich die Entschädigung auf 50 Prozent – es sei denn, es haben außergewöhnliche Umstände zu den Problemen geführt. Dazu gehören beispielsweise Vandalismus oder Personen auf den Gleisen.
Zudem erlaubt die söp Reisenden, ihre Fahrt abzubrechen und kostenlos zum Startbahnhof zurückzufahren, wenn eine Verspätung von mindestens 60 Minuten absehbar ist. In diesem Fall wird der Ticketpreis erstattet. Allerdings gibt es keine weiteren Entschädigungen.
Forderungen: Ansprüche wie Entschädigungen können für Tickets, die online erworben wurden, über das Kundenkonto auf "Bahn.de" oder in der App "DB-Navigator" geltend gemacht werden.
Alternativ kann ein Fahrgastrechte-Formular ausgefüllt und per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt/Main geschickt werden. In manchen Fällen ist es auch möglich, Entschädigungen direkt im DB-Reisezentrum zu erhalten.
Verbraucherschützer empfehlen, Verspätungen zu dokumentieren. Das passiert im Idealfall durch eine schriftliche Bestätigung des Zugpersonals oder zumindest durch Fotos beispielsweise der Anzeigetafeln. © dpa/bearbeitet durch ella

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