Das schwere Erdbeben in Marrakesch und in den umliegenden Gebieten hat erhebliche Schäden verursacht. Etwa 2.500 Menschen haben ihr Leben verloren.
Angesichts dieser Bilder und Zahlen ist an Urlaub in dem nordafrikanischen Land kaum zu denken. Doch wer bereits eine Reise nach Marokko geplant hatte, stellt sich nun natürlich die Frage, wie es weitergeht.
Veranstalter kontaktieren
Zunächst gilt: Es ist ratsam, dass jeder, der eine Pauschalreise nach Marokko gebucht hat, Kontakt mit dem Veranstalter aufnimmt, insbesondere, um sich über etwaige Optionen zur Umbuchung oder Stornierung zu informieren, empfiehlt der Deutsche Reiseverband (DRV).
Laut Angaben des DRV befanden sich einige hundert Touristen mit führenden mittelständischen und großen deutschen Veranstaltern in der betroffenen Region um Marrakesch. Die Gesamtzahl der Touristen für Marokko sei deutlich höher. Nach dem Stand vom Wochenende, der dem DRV vorlag, waren alle unversehrt. Das Hauptbeben hatte am Freitagabend für Erschütterungen gesorgt.
Angst oder schlechtes Gefühl sind keine Storno-Gründe
Wer eine Reise nach Marokko geplant hat, will nun vielleicht nicht dorthin reisen, aufgrund der Angst vor weiteren Erdbeben oder aufgrund des Wunsches, nicht in einem Land Urlaub zu machen, wo viele Menschen derzeit größte Not erleiden.
Allerdings sind bloße Angst oder Unbehagen keine ausreichenden Gründe für eine kostenlose Stornierung. Laut Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum reichen abstrakte Gefahren nicht aus. In diesem Fall kann man nur auf die Kulanz des Veranstalters hoffen.
Eine andere Sache ist es, wenn die geplante Reise durch außergewöhnliche Umstände tatsächlich stark beeinträchtigt wird, etwa, wenn es am Urlaubsort massive Schäden gibt und das Hotel davon betroffen ist.
In solchen Fällen sagen Veranstalter jedoch üblicherweise selbst kurzfristige Reisen ab. Anschließend erfolgt eine Rückerstattung des Geldes.
Ist Rücktritt möglich?
Paul Degott, Jurist für Reiserecht, gibt zu bedenken: "Die Erdbebenereignisse in Marokko sind sicherlich unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände für Jedermann." Wenn jemand seine Urlaubsreise direkt nach Marrakesch gebucht habe, sollte laut dem Anwalt eine kostenlose Stornierung für die nähere Reisezeit möglich sein.
Wenn eine Tour durch die Königsstädte von Marokko, d. h. Fès, Marrakesch, Meknès und Rabat, geplant ist, hängt die Entscheidung über eine kostenlose Stornierungsoption davon ab, ob die Reise ohne wesentliche Störungen durchgeführt werden kann.
Ähnliches gilt auch für einen Badeurlaub, beispielsweise in Agadir oder an anderen Küstenabschnitten. Vermutlich werde dieser Badeurlaub ohne Weiteres möglich sein, weil die Flughäfen, etwa von Agadir, geöffnet seien. Sollte auch die Infrastruktur der Hotels an der Küste dann nicht beeinträchtigt sein, ergebe sich für eine solche Reise keine Berechtigung, dass Urlauber davon kostenfrei zurücktreten könnten. Letztlich käme es also immer auf den Einzelfall an.
Das gilt für Individualreisende
Im Unterschied zu Reisenden mit Pauschalreise haben jene, die Flug und Unterkunft separat gebucht haben, keine Möglichkeit, sich auf unvorhergesehene Ereignisse zu berufen und sich auf ihren Veranstalter zurückzuziehen. Sie sind abhängig von den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
Wer keine oft teureren Tarife mit flexiblen Storno-Bedingungen gebucht hat, kann dann häufig nur auf Kulanz hoffen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ist zum Beispiel das gebuchte Hotel vor Ort beschädigt, aber der Flieger geht, dann könnte sich die Airline laut Verbraucherschützerin Wojtal auf den Standpunkt stellen: Unsere Leistung können wir anbieten und dass das Hotel nicht mehr zur Verfügung steht, ist nicht unser Problem. © dpa/bearbeitet durch ella

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