Durch eine Ausnahmeregelung soll das Public Viewing zur Fußball-EM in diesem Sommer auch nach 22 Uhr möglich sein.

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Während der Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer soll das Public Viewing im Freien auch nach 22 Uhr möglich sein. Das beschloss das Bundeskabinett per Verordnung.

Mit der Ausnahme von den sonst geltenden Lärmschutzregeln dürfen Kommunen Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien auch dann genehmigen, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen.

Lärm-Ausnahme gilt während der gesamten EM

Ausrichter der Fußball-Europameisterschaft der Männer ist in diesem Jahr Deutschland. Die Spiele werden vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 ausgetragen. Von den insgesamt 51 Spielen beginnen 26 Spiele um 21 Uhr. Dies gilt zum Beispiel für das große Finale am 14. Juli, aber auch das Eröffnungsspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Schottland (14. Juni) und das Gruppenfinale gegen die Schweiz (23. Juni).

Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, ist eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung laut zuständigem Bundesumweltministerium notwendig. Die Ausnahme erstreckt sich über die gesamte Dauer der Europameisterschaft.

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Public-Viewing-Veranstaltungen müssen vom Ausrichter beantragt und von den zuständigen Kommunen zugelassen werden. Das Ministerium weist darauf hin, dass Kommunen trotz der Ausnahmeregelung auch weiter im Einzelfall zwischen dem öffentlichen Interesse an den Spielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen müssten.

Ministerin Lemke: Public Viewing gehört zum EM-Erlebnis dazu

Neben dem Publikumsinteresse spielten für die Übertragungsevents im Freien beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen sowie die Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen eine Rolle.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) betonte, dass das Public Viewing bis in die späten Abendstunden für viele Fußballfans zum EM-Erlebnis dazugehöre. "Wir freuen uns auf ein tolles Fußballereignis in Deutschland", sagte die Ministerin.

Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Weltmeisterschaften seit 2006 und bei vergangenen Europameisterschaften hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben. (dpa/SID/ms)

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