Der Bundesgerichtshof hat die Hürden für Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern in Deutschland deutlich gesenkt. Autobauer müssen demnach auch dann zahlen, wenn sie fahrlässig gehandelt haben, entschied das Gericht in Karlsruhe.

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Für tausende Dieselkläger gibt es nun mehr Aussicht auf Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Montag, dass Autokäufer, in deren Dieselfahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung wie etwa das sogenannte Thermofenster verbaut ist, Anspruch auf Entschädigung haben - sofern die Autobauer fahrlässig gehandelt haben. Thermofenster steuern den Abgasausstoß je nach Außentemperatur.

Bisher war ein Thermofenster aus Sicht des BGH keine von den Herstellern vorsätzlich und bewusst zur Täuschung des tatsächlichen Schadstoffausstoßes verbaute Schummelsoftware - und daher auch kein Grund für Schadenersatz.

Weg zum Schadenersatz für Diesel-Kläger erleichtert

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom März dieses Jahres zwang den Diesel-Senat nun zum Umdenken. Autofahrern kann nun ein finanzieller Ausgleich zustehen, wenn sie ohne ihr Wissen ein Auto mit einem im Motor verbauten Thermofenster kauften. Autobesitzer hatten gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen geklagt.

Thermofenster stecken in Millionen von Dieselautos und decken unterschiedliche Temperaturbandbreiten ab, in denen sie die Rückführung der Abgase drosseln oder gar ganz abschalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte die Technologie gebilligt. Autohersteller hatten sich zudem stets darauf berufen, dass diese Funktionalitäten dem Schutz des Motors dienen. Kritiker sahen darin eine Täuschung des Verbrauchers über den tatsächlichen Ausstoß von Schadstoffen. (dpa/lag)

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