- Die Gaspreisbremse soll Mieter entlasten, dennoch sei für sie "eine Verdopplung der Heizkosten absolut realistisch", wie der Eigentümerverband Haus & Grund warnt.
- Die Weitergabe der Gaspreisbremse sei erst mit der Nebenkostenabrechnung möglich - Mieter müssen also warten.
Die Gaspreisbremse soll spätestens ab März greifen. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll dann ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gelten. Mieterinnen und Mieter müssen warten, bis die Hausverwaltung die Gaspreisbremse auf ihre Wohnung umlegt. Darauf verweisen Energieversorger.
Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt, dass Mieterinnen und Mieter trotz der geplanten Gaspreisbremse nach der Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr höhere Heizkosten haben werden. "Für Mieter ist eine Verdopplung der Heizkosten absolut realistisch", sagte Verbandspräsident Kai Warnecke der "Bild am Sonntag". Bei Wohnungen mit Zentralheizung hätten die Vermieter die Kosten bislang vorgestreckt, die Weitergabe der Gaspreisbremse sei erst mit der Nebenkostenabrechnung im nächsten Frühsommer möglich.
Keine Klarheit darüber, wann Entlastungen bei Mietern ankommen
"Wann die Kunden tatsächlich in den Genuss der Entlastungen kommen, darauf haben wir für die über 60 Prozent der Menschen, die zur Miete wohnen, keinerlei Einfluss", sagte Marie-Luise Wolff, Präsidentin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, der "Bild am Sonntag".
Im Dezember - vor dem Greifen der Gaspreisbremse - soll Gas- und Fernwärmekunden die Abschlagszahlung für einen Monat erlassen werden. Für die Organisation dieser Dezember-Soforthilfe muss die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dem Bericht zufolge extra private Wirtschaftsprüfer beschäftigen.
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Bundesrat stimmt am Montag über Dezember-Soforthilfe ab
Lutz-Christian Funke, Leiter des KfW-Generalsekretariats, erklärte demnach in einer Sitzung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses, seine Bank sei zu der Erstattung gekommen "wie die Jungfrau zum Kinde". Die KfW habe für die Auszahlung an 1500 Versorger 60 Leute herangezogen. Vorher müssten aber die Gasversorger-Anträge geprüft werden. Damit habe die KfW die private Beratungsgesellschaft PWC beauftragt.
Am Montag soll der Bundesrat über die Dezember-Soforthilfe entscheiden. Um eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen, hatte die Bundesregierung die Länderkammer um eine außerplanmäßige Sitzung gebeten. Es wird erwartet, dass der Entwurf den Bundesrat passiert. (afp/sbi)