Es passiert immer wieder: Das Pferd äppelt beim Ausritt. Und dann? Müssen Reiter Pferdekot von der Straßen mitnehmen? Hier die Antwort.

Wenn es wärmer wird, freuen sich die meisten Reiter auf entspannte Ausritte in der Natur. Doch was für einen ein Spaß ist, kann für andere zum Ärgernis werden – wenn am Ende Pferdeäppel auf dem Boden zurückbleiben. Darum kann es durchaus Streit geben. Es gibt sogar Anwohner, die Reiter und ihre Pferde wegen der tierischen Hinterlassenschaft anzeigen wollen. Da stellt sich die Frage: Wenn das Pferd beim Ausritt äppelt – was muss der Reiter tun?

"Bleiben beim Ausritt Hinterlassenschaften der vierbeinigen Begleiter auf der Straße liegen, müssen diese nach dem Ausritt bestmöglich entfernt werden", informiert der "ADAC". Das gilt bei öffentlichen Straßen nicht nur für die Fahrbahn selbst, sondern auch für danebenliegende Grün- oder Randstreifen. Geregelt wird das in § 32 der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es, dass auf öffentlichen Straßen Verschmutzungen verboten und zu beseitigen (wenn zumutbar) beziehungsweise kenntlich zu machen sind, wenn sie eine Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs bewirken.

Wer muss Pferdeäpfel entfernen?

Und das gilt ganz besonders für tierische Hinterlassenschaften. Laut einer Verwaltungsvorschrift ist bei Tierkot eine Gefährdung oder Erschwerung gegeben. Der Grund: Vor allem bei Nässe kann sich ein rutschiger Schmierfilm bilden. Wichtig: Das Gesetz verlangt nicht eine sofortige, sondern eine unverzügliche Beseitigung. Das heißt: Der Reiter darf erst einmal zum Stall zurückreiten, um zum Beispiel einen Mistboy oder eine Tüte zu holen. Danach sollte er aber direkt zurück zur Stelle mit dem Pferdemist.

Übrigens: Wenn das Pferd äppelt und der Reiter kümmert sich nicht, kann es teuer werden. Zum einen ist es eine Ordnungswidrigkeit, für die gezahlt werden muss. Muss der Kothaufen entfernt werden, muss der Reiter auch dafür zahlen. Und: Kommt es aufgrund der Verschmutzung zu Unfällen, können die Unfallopfer auch noch Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend machen.

Auch Landesnaturgesetze sagen: Abfälle sind verboten

Auf Privatwegen gilt: Der Besitzer kann sich gegen den Pferdemist auf seiner Straße wehren. Genauer: Er kann Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Schadensersatzansprüchen stellen. Anders ist es auf Wald- oder Feldwegen. Da müssen Pferdeäpfel nicht zwingend aufgesammelt werden. Doch hier gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Heißt: Am besten kurz absteigen und die Äppel zur Seite schieben.

Und: Nicht überall können Pferde "ungestraft" auf Wald- und Feldwegen äppeln. In Baden-Württemberg müssen laut Landesnaturschutzgesetz Abfälle in freier Natur beseitigt werden. Und dazu gehört meist auch ein Pferdemist.

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In Aalen sorgte neue Verordnung für Verwirrung

Manchmal sorgen die staatlichen Regelungen aber auch für Verwirrung. Die neue Polizeiverordnung der Stadt Aalen sollte eigentlich für ein besseres Miteinander in der knapp 69.000 Einwohner zählenden Stadt in Baden-Württemberg sorgen. Doch dabei ging es mit den Politikern wohl durch.

Im Mittelpunkt standen Hundehaufen und Pferdeäpfel. Da sich Fußgänger ärgern, wenn sie in die tierischen Hinterlassenschaften treten, gab es bereits eine Verordnung. Und die sagte: Tierhalter müssen die Hinterlassenschaften ihrer Tiere entsorgen. Doch das reichte nicht mehr. Und so gab es in der neuen Verordnung folgende Vorschrift: "Der Halter oder Führer eines Tieres hat dafür zu sorgen, dass dieses seine Notdurft nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen, auch Feldwegen, landwirtschaftlichen Flächen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken verrichtet. Dennoch dort abgelegter Kot ist unverzüglich zu beseitigen und selbst ordnungsgemäß zu entsorgen."

Empfehlungen der Redaktion

Damit verboten sie mal eben die Weidehaltung. Denn Pferde, Kühe, Schafe, Ziegen und Co. werden auf Weiden gehalten – und das sind landwirtschaftliche Flächen. Mittlerweile ist im § 13 der Polizeiverordnung übrigens nur noch von "Geh- und Feldwegen, (…) Grün- und Erholungsanlagen oder (…) fremden Grundstücken die Rede.  © Pferde.de