Die geplante Tötung von rund 200 Tauben in Limburg beschäftigt Tierschützer, Einwohner und Politiker mittlerweile seit mehr als einem Jahr. Nachdem der Mord an den Tieren per Genickbruch verboten wurde, sollten die Tiere nun doch getötet werden. Ein Ministerium hat jetzt einen endgültigen Beschluss gefasst.
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat einen umstrittenen Erlass aus dem Jahr 2022 aufgehoben. Dieser hatte Stadttauben von den Bestimmungen der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ausgenommen und so das Töten der Tiere erleichtert.
Mit der Aufhebung steht nun fest: Stadttauben sind als wild lebende Tiere durch die BArtSchV geschützt. Laut Paragraf 4 dieser Verordnung ist es verboten, Wirbeltiere, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, anzulocken, zu fangen oder zu töten. Das bedeutet, dass die geplante Tötung von 200 Stadttauben in Limburg rechtlich nicht zulässig ist.
Tierschutzverbände begrüßen Entscheidung
Die Entwicklungen im Fall Limburg waren in der Vergangenheit äußerst wechselhaft. Nach heftigen Protesten gegen den Beschluss der Stadt, rund 200 Stadttauben töten zu wollen, sollte die Tötung jetzt trotzdem stattfinden. Der Entscheid des Ministeriums macht diese Aktion aber unmöglich. Christian Schönwetter, Referent für Tierschutzrecht beim Deutschen Tierschutzbund, kommentierte die Entwicklung.
"Im Januar haben wir das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und unserem Landestierschutzverband Hessen darauf hingewiesen, dass der Erlass rechtswidrig ist und zurückgenommen werden muss. Eine Reihe von Gerichten, darunter das oberste Verwaltungsgericht in Hessen, hatte bestätigt, dass der Artenschutz nicht nur Wildtierarten, sondern auch wild lebende Tiere schützt, zu denen Stadttauben gezählt werden können.", so der Tierschützer
Hintergrund: Limburgs umstrittene Tötungspläne
Die Stadt Limburg hatte im November 2023 beschlossen, 200 Stadttauben zu fangen und töten zu lassen. Trotz deutschlandweiter Proteste und eines Bürgerentscheids, hielt die Stadt an ihrem Plan fest. Angebote des Deutschen Tierschutzbundes zur Etablierung eines tierfreundlichen Stadttaubenkonzepts wurden aus Kostengründen abgelehnt.

Andere Tierschützer unter der Beteiligung von Malte Zierden boten der Stadt Limburg zudem an, die Tauben auf einem Gnadenhof unterzubringen. Auch dieser Vorschlag wurde nicht angenommen. Mit der jetzigen Entscheidung des Ministeriums ist aber klar: Limburgs Pläne verstoßen gegen geltendes Recht und die 200 Stadttauben können nicht einfach wie geplant getötet werden. © Deine Tierwelt