Wer sich ein Haustier hält, bspw. einen Hund, ist verantwortlich für alle Schäden, die der liebe Vierbeiner bei dritten Personen verursacht, auch wenn es sich dabei um reine Sachschäden handelt. Dabei haftet die Halterin oder der Halter mit dem gesamten privaten Vermögen – doch vor diesen finanziellen Risiken schützt eine Hundehaftpflichtversicherung.
Hunde als Haustiere sind, anders als Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel & Co., nicht über die Privathaftpflicht mitversichert. Das liegt sicherlich auch daran, dass Hunde, ob klein oder groß, in der Regel deutlich größeren Schaden anrichten können als die genannten Kleintiere.
Die Hundehaftpflichtversicherung deckt die Folgekosten von Schäden ab, die der Hund bei anderen Personen anrichtet. Bei Abschluss einer Hundehaftpflicht sollte man darauf achten, dass sowohl Personenschäden als auch Sach- und Vermögensschäden abgedeckt sind.
Ob bzw. für wen es eine Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflicht-Versicherung gibt, ist nicht für alle Bundesländer einheitlich geregelt. Welche Bestimmungen in welchem Bundesland gelten, wird aus der folgenden Übersicht ersichtlich.
Rechtliche Anforderungen: Manche Regionen oder Bundesländer haben eine Untergrenze für die Deckungssumme festgelegt, die man in der Gemeinde erfragen kann.
Eigene finanzielle Situation: Je höher die Deckungssumme, desto höher fallen meist auch die Beiträge für eine Hundehaftpflicht aus. Bei der Auswahl einer solchen Versicherung sollte man also einerseits auf die Kosten achten, andererseits aber auch darauf, dass man ausreichend vor finanziellen Belastungen im Schadensfall geschützt ist.
Potenzielle Schadenshöhe: Schäden, die ein Hund anrichten kann, führen oft zu hohen Schadensersatzforderungen, z. B. wenn der Hund über die Straße rennt und einen Autounfall verursacht. Auch medizinische Behandlungen von Geschädigten können enorme Kosten verursachen. Daher sollte man die Deckungssumme nicht zu niedrig ansetzen, um bei den Beiträgen zu sparen. Als Faustregel gilt: Die Deckungssumme sollte für Personenschäden nicht unter 500.000 Euro und für Sachschäden nicht unter 250.000 Euro liegen.
Gefährdungspotenzial: Auch die Rasse, die Größe und das Temperament des Hundes sollte man berücksichtigen und auch, ob es in der Vergangenheit bereits Vorfälle gab, durch die Dritte geschädigt wurden.
Bei der Auswahl der Deckungssumme sollte man auf alle diese Faktoren achten und gegebenenfalls auch einen Versicherungsberater zu Rate ziehen.
Die verschiedenen Anbieter von Hundehaftpflichtversicherungen bieten oft unterschiedliche Leistungen an, die man vor einem Abschluss nach den eigenen Bedürfnissen miteinander vergleichen sollte. Dazu zählen folgende Punkte:
Die Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung variieren je nach Deckungssumme und Leistungsumfang, oft auch nach dem Modus der Bezahlung, also ob die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich beglichen werden. Im Durchschnitt kann man sagen, dass die jährlichen Kosten für eine Hundehaftpflicht in etwa zwischen 30 und 90 Euro liegen.
Abschließend sollte gesagt werden, dass eine Haftpflicht Hund unbedingt zu empfehlen ist. Da die einzelnen Versicherungen bei Leistungen, Konditionen und Kosten durchaus große Unterschiede aufweisen, sollte man die Angebote sorgfältig prüfen und miteinander vergleichen, um das auf Hund und Halterin bzw. Halter am besten passende Angebot zu finden.
Im WEB.DE Versicherungsvergleich für Hundehaftpflicht findet man eine übersichtliche Aufstellung zahlreicher Versicherungsanbieter und kann mit wenigen Klicks das passende Angebot auswählen.
Ja, grundsätzlich ist es in Deutschland Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Einzige Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern, wo eine solche Versicherung nicht verpflichtend ist.
Eine Hundehaftpflicht kostet im Schnitt zwischen 30 und 90 Euro jährlich, je nach Deckungssumme, Leistungen und anderen Konditionen.
Die Hundehaftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bei Dritten ab.
Einige Rassen neigen verstärkt zu bestimmten Krankheiten, weshalb hier die Wahl eines Tarifs sinnvoll ist, der rassespezifische Erkrankungen explizit versichert.In der Regel wird pro Hund eine eigene Versicherung abgeschlossen, eine Sammelversicherung mehrerer Hunde ist nicht üblich.
Eine in Deutschland abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung gilt für Deutschland, ein benötigter Schutz im Ausland sollte mit der Versicherung abgesprochen werden.
Nein, der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf Schäden, die Dritten zugefügt werden.
Grundsätzlich ja, da der Leinen- und/oder Maulkorbzwang aus den meisten Versicherungsverträgen herausgenommen wurde.