Das Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde… So schön und zutreffend dieser altbekannte Spruch auch sein mag, der Umgang mit diesen Tieren birgt auch gewisse Risiken. Denn Pferde sind nicht nur majestätische Tiere, die Freude, Leidenschaft und Verantwortung mit sich bringen. Egal, ob sie als Freizeitgefährten, Sportpartner oder Arbeitstiere dienen, die Haftung für etwaige Schäden, die das Pferd verursacht, sollte unbedingt ernstgenommen werden. Man sollte dabei nicht vergessen, dass Pferde Fluchttiere sind. Geraten sie zum Beispiel in Panik durch Verkehrslärm, Hundegebell, lautes Knallen oder Ähnliches und gehen durch, können sie enormen Schaden anrichten.
Hier kommt die Pferdehaftpflichtversicherung ins Spiel, die nicht nur die Pferdebesitzerin bzw. den Halter, sondern auch Dritte vor finanziellen Schäden schützt.
Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt eine Vielzahl von Schäden ab, die durch das Pferd verursacht werden können. Dazu gehören Personenschäden, wie Verletzungen oder sogar Todesfälle, die durch das Pferd verursacht werden. Auch Sachschäden, beispielsweise an Fahrzeugen, Gebäuden oder anderen Gegenständen, sind in der Regel abgedeckt.
Ja, viele Pferdehaftpflichtversicherungen decken auch Vermögensschäden ab. Dies bezieht sich auf finanzielle Verluste, die Dritten durch das Pferd entstehen können. Zum Beispiel, wenn ein fremdes Pferd durch einen Unfall verletzt wird und dadurch Einnahmen aus Rennen oder anderen Veranstaltungen entfallen. Oder das Pferd verletzt eine dritte Person, was zu Arbeitsunfähigkeit und Verdienstausfall führen kann.
Es gibt bestimmte Schäden, die in der Regel nicht von der Pferdehaftpflichtversicherung übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Schäden, die vorsätzlich durch die Pferdehalterin oder den Halter verursacht werden, sowie Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen. Auch Schäden, die durch normale Nutzung oder aufgrund des Alters des Pferdes entstehen, sind in der Regel nicht versichert.
Ebenfalls nicht abgedeckt sind Schäden, wenn das Pferd betrieblich oder gewerblich eingesetzt wird. Dazu zählt z. B. die landwirtschaftliche Nutzung des Tieres oder die Verwendung als Schulpferd. Hierfür ist eine spezielle Schulpferdehaftpflicht erforderlich. Und auch Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, sowie in manchen Fällen eine Schädigung der Halterin oder des Halters sind im Versicherungsschutz nicht enthalten.
Ja, die Pferdehaftpflichtversicherung greift in den meisten Fällen auch, wenn die Besitzerin oder der Besitzer selbst einen Schaden erleidet, der durch das Pferd verursacht wurde, zum Beispiel, wenn man bei einem Sturz vom Pferd verletzt wird und medizinische Behandlung benötigt. Falls Derartiges nicht im Versicherungsschutz enthalten sein sollte, kann jedoch die private Unfallversicherung die Kosten für die medizinische Versorgung übernehmen.
Falls eine andere Person das Pferd regelmäßig gegen Bezahlung reitet, spricht man von einer Reitbeteiligung. Bei einer solchen Reitbeteiligung ist es wichtig, dass sowohl die Besitzerin oder der Besitzer des Pferdes als auch die Person, die das Pferd reitet, über eine entsprechende Versicherung verfügen. In der Regel ist die Besitzerin oder der Besitzer des Pferdes über die Pferdehaftpflichtversicherung abgesichert, jedoch ist es ratsam, dass auch die Reitbeteiligung eine eigene Reitunfallversicherung abschließt, um im Falle eines Unfalls ausreichend geschützt zu sein. Je nach Anbieter kann eine Reitbeteiligung auch in den Konditionen der eigenen Pferdehaftpflicht enthalten sein. Wird ein Pferd gegen Bezahlung von Außenstehenden beritten, beispielsweise zu Trainingszwecken, sollte man darauf achten, dass die Bereiterin oder der Bereiter über die Pferdehaftpflicht mitversichert ist. Ist das nicht der Fall, sollte die Bereiterin oder der Bereiter über eine eigene entsprechende Haftpflicht versichert sein. Wird das Pferd wegen Abwesenheit oder Urlaub in Pflege gegeben und beritten, sollte die Fremdreiterin oder der Fremdreiter ebenfalls über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.
Die Kosten für eine Pferdehaftpflichtversicherung können je nach Anbieter, Deckungsumfang und individuellen Umständen variieren. Im Durchschnitt betragen die Jahresprämien in etwa zwischen 100 Euro und 300 Euro, abhängig von Faktoren wie Alter und Wert des Pferdes, Standort des Stalls, Nutzung des Pferdes (z. B. Freizeit, Sport, Zucht) und gewünschtem Versicherungsschutz.
Insgesamt ist die Pferdehaftpflichtversicherung ein unverzichtbarer Schutz für Pferdebesitzerinnen und -besitzer, um sich vor den finanziellen Folgen von Schäden zu schützen, die ihr Pferd verursachen könnte. Es ist wichtig, sorgfältig verschiedene Versicherungsoptionen zu prüfen und eine Versicherung auszuwählen, die den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht wird.
Bei der Pferdehaftpflicht spielt die Deckungssumme eine große Rolle, denn alleine aufgrund ihrer Größe können Pferde großen Schaden anrichten, was sich dann natürlich in den etwaigen Schadensersatzforderungen spiegelt. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Deckungssumme mindestens fünf Millionen Euro betragen sollte.
Da sich die Kosten für eine Pferdehaftpflicht von Tarif zu Tarif allerdings nur geringfügig unterscheiden, sollte man sich überlegen, einen Tarif mit deutlich höherer Deckungssumme von zehn bis fünfzehn Millionen Euro zu wählen.
Nein, in Deutschland besteht keine allgemeine Pflicht zum Abschluss einer Pferdehaftpflicht-versicherung. Jedoch sollte man berücksichtigen, dass die Schadensersatzforderungen im Falle eines Unglücks schnell in die Millionenhöhe gehen können, weshalb man auf eine solche Versicherung besser nicht verzichtet.
Ja, der Versicherungsschutz der Pferdehaftpflicht gilt auch im Ausland, wenn man beispielsweise an einem Turnier teilnimmt oder einen Ausritt jenseits der Grenze unternimmt. In den günstigen Basistarifen gilt dieser Schutz weltweit für drei Jahre, europaweit sogar für fünf Jahre. In leistungsstärkeren Tarifen kann der Schutz auch unbegrenzt Gültigkeit haben.
Ja, die Kosten für eine Pferdehaftpflicht können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Sie gelten als Sonderkosten im Rahmen der privaten Versicherungen. Allerdings gilt das nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, dieser lag im Jahr 2023 bei 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige.
Wenn man noch andere Versicherungen wie Kranken- oder Lebensversicherungen für das Pferd abgeschlossen hat, kann dieser Höchstbetrag schnell erreicht werden und man kann nicht mehr alle Kosten geltend machen.
Ob und unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsschutz auch beim Führen oder Reiten ohne Zügel gilt, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt. Gleiches gilt für die gebisslose Zäumung und das Reiten ohne Sattel. Hier sollte man sich vor dem Abschluss entsprechend informieren.