Wenn Sie eine Reise kurzfristig und völlig unerwartet nicht antreten können, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor hohen Stornogebühren beim Reiseveranstalter oder Hotel. Bitte bedenken Sie: Stornogebühren können je nach Anbieter sogar den gesamten Reisepreis ausmachen! Ohne Absicherung müssen Sie Ihren Urlaub vollständig bezahlen, obwohl Sie die Reise nicht antreten. Vor diesem finanziellen Risiko schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung.
Einer Ihnen nahestehenden Person ist etwas zugestoßen und Sie können deshalb den geplanten Urlaub nicht antreten? Auch dieser Rücktrittsgrund ist mitversichert. Versicherungen bezeichnen diesen Personenkreis als so genannte Risikopersonen. Dazu gehören zum Beispiel Lebenspartner, Familienmitglieder, Mitreisende und betreuende Personen.
wie in den Formularfeldern voreingestellt
Die einzelnen Versicherungstarife einer Reiserücktrittsversicherung unterscheiden sich häufig im Leistungsumfang. Dazu zählen zum Beispiel Selbstbeteiligung, Höhe der Erstattungskosten und die Gründe für den Reiserücktritt.
Sowohl als auch. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung zahlen Sie im Schadensfall wie bei Stornierungen oder Umbuchungen einen im Vertrag definierten Betrag. Häufig tragen Sie im Fall einer Selbstbeteiligung 20 % der Kosten selbst.
Um das vom Versicherer definierte Zeitfenster einzuhalten, sollten Sie die Reiserücktrittsversicherung mindestens 30 Tage vor Reiseantritt abschließen. Sie können also eine Versicherung abschließen, bevor Sie eine Reise buchen oder noch bis zu 30 Tage nach Reisebuchung. Nach Antritt einer Reise oder nach Eintritt eines Reiserücktrittgrundes ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für diese Reise nicht mehr möglich.
Ja. Es gibt Versicherungstarife, die auch für Ihr Gepäck einen Versicherungsschutz anbieten. Die Gepäckversicherung sichert folgendes ab:
• Verlust des Gepäcks
• Beschädigung des Gepäcks
• Verspätete Ankunft des Gepäcks