Reiserücktrittsversicherung

ein Service von

asuro

Reiserücktritts-versicherung

Reise versichern, Urlaub genießen!

  • Schutz vor hohen Stornokosten
  • Bei Pauschal- & Individualreisen
  • Optional: Gepäckversicherung
  • Große Tarifauswahl für jeden Bedarf
Reiserücktrittsversicherung

ein Service von

asuro

Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Wenn Sie eine Reise kurzfristig und völlig unerwartet nicht antreten können, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor hohen Stornogebühren beim Reiseveranstalter oder Hotel. Bitte bedenken Sie: Stornogebühren können je nach Anbieter sogar den gesamten Reisepreis ausmachen! Ohne Absicherung müssen Sie Ihren Urlaub vollständig bezahlen, obwohl Sie die Reise nicht antreten. Vor diesem finanziellen Risiko schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung.

Welche Reiseversicherung suchen Sie?

Eine Reiserücktrittsversicherung tritt in Kraft, wenn Sie eine Reise aus folgenden Gründen nicht antreten können:

Schwerwiegende Erkrankung

Schwere Erkrankung

Todesfall von Angehörigen

Todesfall von Angehörigen

Schwangerschaft

Schwanger-schaft

Jobverlust

Jobverlust

Schaden am Eigentum

Schaden am Eigentum

Unfall
Unfall

Eine Versicherung, die an (fast) alle denkt

Einer Ihnen nahestehenden Person ist etwas zugestoßen und Sie können deshalb den geplanten Urlaub nicht antreten? Auch dieser Rücktrittsgrund ist mitversichert. Versicherungen bezeichnen diesen Personenkreis als so genannte Risikopersonen. Dazu gehören zum Beispiel Lebenspartner, Familienmitglieder, Mitreisende und betreuende Personen.

Gut versichert − selbst bei Reiseabbruch

Gut versichert − selbst bei Reiseabbruch

Reiserücktritt bedeutet, dass Sie die Reise gar nicht antreten können. Eine Reiserücktrittsversicherung versichert also die Zeit vor Beginn einer Reise. Mit Reiseabbruch ist gemeint, dass Sie bereits verreist sind und den Urlaub dann plötzlich abbrechen müssen. Die gute Nachricht ist, dass ein Reiseabbruch bei diesen Reisearten ebenfalls durch eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt ist:
•    Pauschalreisen
•    Individualreisen
•    Kreuzfahrten

Schutz für jede Reise − und einzelne Teile

Schutz für jede Reise − und einzelne Teile

Ob Pauschal- oder Individualreise, eine Reiserücktrittsversicherung deckt verschiedene Arten einer Reise ab. Außerdem greift der Versicherungsschutz auch bei den einzelnen Reisebestandteilen. Diese Komponenten einer Reise sind durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt:
•    Hotel
•    Flug
•    Mietwagen
•    Ferienwohnung
•    Bus-/Zugfahrt
•    Bereits gebuchte Aktivitäten am Reiseziel

Einmalschutz oder Jahresschutz – individuell wählbar

Einmalschutz oder Jahresschutz – individuell wählbar

Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal von Reiserücktrittsversicherungen ist die Dauer des Versicherungsschutzes. Sie können eine Reiserücktrittsversicherung entweder für eine spezielle Reise abschließen oder Sie wählen den Versicherungsschutz für ein komplettes Jahr. Entscheiden Sie sich für einen Jahresvertrag, deckt der Versicherungsschutz alle Reisen innerhalb des Vertragsjahres ab.

Ein Jahresvertrag hat viele Vorteile:
•    Bei Urlaubsbuchung im Vertragsjahr müssen keine Fristen beachtet werden
•    Bei teuren Reisen zahlt sich der Jahresvertrag bereits ab der ersten Reise aus
•    Jahresverträge bieten in den meisten Fällen deutlich bessere Preiskonditionen
•    Die Reisen aller Familienmitglieder sind innerhalb eines Vertragsjahres abgedeckt

Tarife für verschiedene Zielgruppen

Tarife für verschiedene Zielgruppen

Singles

Einzeln reisende Erwachsene gelten als Singles und der Versicherungsschutz gilt dann nur für diese Person selbst.

Singles mit Kindern

Singles mit Kindern

Singles mit Kindern bezeichnet einzeln verreisende Erwachsene mit mindestens einem Kind.

Paare

Paare

Paartarife sind meist an Bedingungen geknüpft, z. B. ein gemeinsamer Wohnsitz, man muss verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Je nach Versicherer können Freunde oder Bekannte als Paar gelten. Zwei Personen, die zusammen verreisen, können sich also auch gemeinsam versichern.

Familien

Familien

Zwei Erwachsene mit Kindern gelten als Familie. Häufig werden Kinder auch noch bis zum Alter von 26 Jahren mitversichert. Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz gilt für alle Familienmitglieder, egal ob sie gemeinsam verreisen oder nicht.

Häufige Fragen und Antworten (FAQs)

*Beispielrechnung

wie in den Formularfeldern voreingestellt

Worauf muss ich bei einer Reiserücktrittsversicherung achten?

Die einzelnen Versicherungstarife einer Reiserücktrittsversicherung unterscheiden sich häufig im Leistungsumfang. Dazu zählen zum Beispiel Selbstbeteiligung, Höhe der Erstattungskosten und die Gründe für den Reiserücktritt.

Gibt es bei einer Reiserücktrittsversicherung eine Selbstbeteiligung?

Sowohl als auch. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung zahlen Sie im Schadensfall wie bei Stornierungen oder Umbuchungen einen im Vertrag definierten Betrag. Häufig tragen Sie im Fall einer Selbstbeteiligung 20 % der Kosten selbst. 

Wann sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung (spätestens) abschließen?

Um das vom Versicherer definierte Zeitfenster einzuhalten, sollten Sie die Reiserücktrittsversicherung mindestens 30 Tage vor Reiseantritt abschließen. Sie können also eine Versicherung abschließen, bevor Sie eine Reise buchen oder noch bis zu 30 Tage nach Reisebuchung. Nach Antritt einer Reise oder nach Eintritt eines Reiserücktrittgrundes ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für diese Reise nicht mehr möglich.

Ist mein Gepäck auch bei einer Reiserücktrittsversicherung mitversichert?

Ja. Es gibt Versicherungstarife, die auch für Ihr Gepäck einen Versicherungsschutz anbieten. Die Gepäckversicherung sichert folgendes ab:
•    Verlust des Gepäcks
•    Beschädigung des Gepäcks
•    Verspätete Ankunft des Gepäcks

 

Weitere Versicherungen

Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag berechnen

Hausratversicherug

Beitrag berechnen

Private Haftpflicht

Beitrag berechnen