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Eine Standardversorgung durch die Krankenkassen dient als Basis. Krankenkassen bieten für Zahnarztbehandlungen jedoch oft nur einen Zuschuss, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Sie wünschen Zusatzleistungen? Das ist möglich, jedoch oft sehr kostspielig.
Die Höhe der Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen basiert auf Ihrem zahnmedizinischen Befund. Im Normalfall deckt der Zuschuss 50 Prozent der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab. Oft sind jedoch Leistungen und Materialien empfohlen, die über die Regelversorgung hinausgehen.
Und Sie haben Ihr Bonusheft lückenlos geführt? Dann können Sie Ihren Festzuschuss erhöhen - nach 5 Jahren auf 70 Prozent, nach 10 Jahren auf 75 Prozent der Durchschnittskosten. Ohne Zahnzusatzversicherung tragen Sie dennoch mindestens 30 Prozent der Kosten selbst - plus alle Kosten, die über den Durchschnitt hinausgehen.
In der Regel werden lediglich einfache und preiswerte Füllungen wie beispielsweise Amalgam über die Basisleistungen der Krankenkassen bezahlt. Nur unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für Parodontose- und Wurzelbehandlungen erstattet.
Für Zahnersatz bezahlen Krankenkassen nur befundbezogene Festzuschüsse: eine kostengünstige, zweckmäßige Standardversorgung. Alles, was an Zusatzleistungen für Sie empfehlenswert und noch von Vorteil wäre, müssen Sie - ohne Zusatzversicherung - aus eigener Tasche bezahlen.
Werden Ihre Zähne durch einen Zahnunfall verletzt, bieten Krankenkassen nur Leistungen aus der Regelversorgung. Alles andere bleibt der Vorsorge des Patienten überlassen. Das bedeutet: Alle Kosten, die für zusätzlich gewünschte Leistungen ( z. B. Zahnersatz in Zahnfarbe oder Keramikfüllungen statt Amalgam) entstehen, tragen Sie selbst.
Regelversorgung mag zunächst ausreichend erscheinen. Doch oft sind genau die Leistungen nicht inbegriffen, die Sie sich wünschen: Sie möchten Zahnersatz passend zu Ihrer Zahnfarbe, Keramikfüllungen statt Amalgam oder ein Implantat anstelle einer Brücke? Dann ist eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert.
Am besten überlegen Sie sich zunächst einmal, welche Leistungen für Sie persönlich wichtig sind. Danach entscheiden Sie, ob Sie eine Versicherung zum Erhalt Ihrer eigenen Zähne brauchen, also für Füllungen, Zahnreinigungen oder Wurzelbehandlungen. Oder ob Sie eine Zusatzversicherung für hochwertigen Zahnersatz wie Brücken, Kronen oder teure Implantate benötigen. Günstige Basisabsicherung oder umfassende Premiumvorsorge? Sie haben die Wahl!
Eine Zahnzusatzversicherung zum Zahnerhalt hilft Ihnen, Ihre eigenen Zähne möglichst lange gesund zu halten. ERGO übernimmt hierfür zum Beispiel die Kosten für Zahnreinigungen, Füllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen. Der Zahnersatz greift dann, wenn der eigene Zahn nicht mehr zu retten ist und Kronen, Brücken oder Prothesen nötig werden. Auch Implantate zählen zum Zahnersatz.
Sie bekommen eine Rechnung von Ihrem Zahnarzt und sehen dort die Gesamtkosten der Behandlung - abzüglich des Anteils, den Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei ERGO ein und die Kosten werden innerhalb des tariflichen Rahmens erstattet.
Tipp: Sobald bei Ihnen eine Behandlung ansteht, schicken Sie am besten gleich den Kostenvoranschlag Ihres Zahnarztes an ERGO. Damit wird die Leistungsbearbeitung für Sie noch effizienter und schneller.
Nein, die Tarife von ERGO kennen keine Wartezeiten. Sie erhalten in jedem Tarif die vereinbarten Leistungen ohne jegliche Wartezeit, sofern der Versicherungsfalll nach Beginn des Versicherungsschutzes (Vertragsbeginn) eingetreten ist.
Ja. Das Bonusheft ist für die Leistungen, die Sie aus der Zahnzusatzversicherung der ERGO erhalten, nicht ausschlaggebend. Stattdessen dient es dazu, die Höhe der Leistungen durch Ihre Krankenkasse festzulegen.
Nein, bereits begonnene Behandlungen sind nicht im Versicherungsumfang enthalten. Lediglich im ERGO Tarif ZEZ (Zahnersatz Sofort) sind Behandlungen für bereits angeratene, aber noch nicht begonnene Behandlungen versichert. Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag.
Für kleinere Behandlungen, z. B. eine professionelle Zahnreinigung, nutzen Sie einfach das Online-Portal der ERGO, um die Leistungen zu regulieren. Außerdem können Sie Leistungen per Telefon, Chat, Skype, E-Mail oder sogar per WhatsApp anmelden. Anschließend reichen Sie die nötigen Unterlagen ein - per Post, Fax oder Scan.
Tipp: Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen vor der Behandlung schon Kontakt mit ERGO aufzunehmen.
Bei ERGO können Sie Ihren Vertrag bis zu 60 Tage lang widerrufen. Auch nach Ablauf der Widerrufsfrist können Sie Ihren Vertrag jederzeit zum Monatsende kündigen.
Ja, ERGO bietet flexible Tarifwechselmöglichkeiten an. Sie können durch einen Tarifwechsel Beiträge reduzieren oder Leistungen verbessern und in einen höherwertigen Tarif wechseln.
Tipp: Wenden Sie sich für Fragen dazu am besten telefonisch an Ihre Experten von ERGO.
Ja, Sie können Ihre Behandlung grundsätzlich auch im Ausland durchführen lassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie hierfür zuerst den Heil- und Kostenplan für die Behandlung von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen müssen.
Tipp: Sprechen Sie vorab am besten mit ERGO und lassen Sie sich eine Kostenzusage geben.