Als in Deutschland ansässiges Unternehmen ist die 1&1 Mail & Media GmbH verpflichtet, unter Einhaltung strenger gesetzlicher Voraussetzungen ausschließlich deutschen Sicherheitsbehörden Auskünfte zu erteilen.

Speziell geschulte Mitarbeiter überprüfen jedes einzelne Auskunftsersuchen einer Sicherheitsbehörde hinsichtlich des Vorliegens der formalen gesetzlichen Voraussetzungen. Dabei wird sowohl das deutsche Datenschutzrecht als auch das Fernmeldegeheimnis berücksichtigt. Eine Erteilung von Auskünften erfolgt nur dann, wenn ausnahmslos alle gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Alle Bearbeitungsschritte bei der Prüfung jedes einzelnen Falles werden umfassend dokumentiert.

Anfragen von Sicherheitsbehörden zu Teilnehmerbestands-/ Verkehrsdaten

Telekommunikations-Dienstleister sind nach §§ 113 TKG und 100j StPO gesetzlich dazu verpflichtet, den zuständigen Stellen Bestandsdaten ihrer Kunden herauszugeben. Es bedarf einer vorausgehenden schriftlichen Anfrage einer hierzu berechtigten Sicherheitsbehörde, die eingehend auf bestimmte formale Kriterien geprüft wird (beispielsweise hinsichtlich Nennung der korrekten Rechtsgrundlage).

Anfragen zur Herausgabe von Verkehrs- bzw. Metadaten stützen sich überwiegend auf §100g StPO. Demnach können Verkehrsdaten ohne Kenntnis des Betroffenen erhoben werden. Allerdings nur, sofern dies zur Erforschung des Sachverhaltes oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes des Betroffenen dient und auf Basis richterlicher oder staatsanwaltlicher Anordnung erfolgt. Ebenso muss der begründete Verdacht einer in § 100a StPO bezeichneten schweren Straftat, z. B. Raub, Erpressung oder Mord, bestehen oder die Straftat mittels Telekommunikation begangen worden sein

• 1&1 Mail & Media GmbH – deutsche Portale: 21.623

Eingerichtete Maßnahmen nach Artikel-10-Gesetz und §100a StPO

Die Rechtsgrundlagen für eine gesetzlich angeordnete Überwachung sind § 100a StPO sowie das Artikel-10-Gesetz. Nach diesen Regelungen sind Telekommunikations-Dienstleister gesetzlich verpflichtet, deutschen Sicherheitsbehörden (z. B. den Bundes- oder Landeskriminalämtern oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz) die Überwachung der Telekommunikation eines Nutzers zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür sind jedoch immer konkrete Anhaltspunkte, die die Planung oder bereits vollzogene Durchführung bestimmter schwerer Straftaten, wie z. B. Hochverrat oder Volksverhetzung, belegen.

• 1&1 Mail& Media GmbH – deutsche Portale: 494
• davon Anordnungen gemäß G10: 113

Referenz: Die Anzahl der von der 1&1 Mail & Media GmbH in Deutschland betriebenen Mail-Postfächer lag 2013 bei 38,1 Millionen.

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.