Wenn Sie schon einmal oder mehrmals eine Kreditkarte beantragt haben, kennen Sie wahrscheinlich die Option „Kreditkarte mit Partnerkarte“. So gut wie jeder Kreditkartenherausgeber bietet diese zusätzliche Möglichkeit an. Das verwundert nicht, denn eine Partnerkarte lohnt sich für viele Nutzer. Erfahren Sie jetzt mehr über die Funktionen von Partnerkarten und für wen diese sich gut eignen.
Die Partnerkarte wird auch oft als Zweitkarte bezeichnet: Diese können Sie dann zum Beispiel an Ihren Ehepartner oder Lebensgefährten weitergeben oder aber an einen Freund oder Ihre Kinder. Bei manchen Anbietern können Sie sogar mehrere Partnerkarten beantragen. Hinweis: Wollen Sie die Partnerkarte an eine minderjährige Person weitergeben, sprechen Sie im Vorfeld mit dem Kreditinstitut – manche stellen sowohl Kreditkarten als auch Partnerkarten nur an Volljährige aus.
Bei der Partnerkarte handelt es sich um eine vollwertige, unabhängige Kreditkarte, die auf den Namen der Person läuft, für die Sie die Zweitkarte beantragen, beispielsweise den Lebenspartner . Daher kommen Nutzern mit einer Zweitkarte alle Vorteile zugute, die auch eine regulär beantragte Kreditkarte bietet: Der Besitzer der Partnerkarte verfügt über die gleichen Möglichkeiten, unterliegt aber auch den gleichen Rechten und Vorschriften wie der Hauptbesitzer.
Die einzige Besonderheit: Die Abhebungen, die mit der Partnerkarte gemacht werden, fallen zu Lasten des Hauptkarteninhabers und werden auch von dessen Kreditkartenkonto abgebucht. So haftet der Hauptkartenbesitzer und Kontoeigentümer sowohl für die Kreditkarte als auch für die Partnerkarte.
Pauschal kann man nicht sagen, dass eine Kreditkarte mit Partnerkarte kostenlos ist. Ob und wenn ja, wie viele Kosten anfallen, hängt vom Anbieter ab. Wenn die Bank für die Hauptkarte eine Grundgebühr verlangt, sind die Kosten für die Zweitkarte meist deutlich geringer. Dies lässt sich jedoch nicht verallgemeinern. Schauen Sie bei Interesse im Preisverzeichnis Ihres gewünschten Anbieters nach. Sie wissen noch nicht, welchen Sie wählen sollen? Unser Vergleichsrechner erleichtert Ihnen die Entscheidung.
Immer mehr Anbieter erheben keine Beiträge mehr für eine Kreditkarte, auch keine Jahresgebühr und keine Fremdwährungsgebühr. Ist das der Fall, ist in der Regel auch die Partnerkarte gebührenfrei. Mehr über die Kosten für eine Kreditkarte erfahren Sie bei uns.
Der Unterschied zwischen einer Kreditkarte mit Partnerkarte und einem Gemeinschaftskonto besteht darin, dass es bei letzterem zwei eingetragene Besitzer gibt – beide haben vollen Zugriff auf das Konto. Im Gegensatz dazu hat der Nutzer der Partnerkarte keinen Zugriff auf Ihr Konto. So ist der Partner nicht als Kontoinhaber eingetragen und kann sich daher auch nicht über das Online-Banking einloggen. Wichtig ist dennoch, dass der Hauptbesitzer seinem Partner vertraut: Denn tätigt die Person mit der Zweitkarte Einkäufe oder hebt Geld vom Konto ab, das sie nicht hat, haftet der Hauptkarteninhaber als Vertragspartner und bleibt auf den Schulden sitzen.
Partnerkarten werden meist nur für Charge- und Revolving-Karten vergeben – bei Prepaid-Kreditkarten sind Zweitkarten dagegen die Ausnahme. Das ist mitunter damit zu begründen, dass Sie für eine Prepaid-Kreditkarte ohnehin keine Schufa-Auskunft benötigen. Auch eine Bonitätsprüfung ist nicht notwendig. Denn mit der Prepaid-Karte kann der Karteninhaber nur über das Guthaben verfügen, was im Vorfeld auf die Karte gebucht wurde. Hier lesen Sie mehr über Prepaid-Kreditkarten.