Was viele Menschen nicht wissen: Schäden an Elektronikgeräten, die durch einen Bedienfehler oder Ungeschicklichkeit verursacht werden, sind über die Hausratversicherung grundsätzlich nicht versichert. Und Kurzschlussschäden sind nur dann durch die Hausratversicherung abgedeckt, wenn diese durch Blitzschlag auf dem Grundstück verursacht wurden. Daher ist es auf alle Fälle ratsam, besonders wichtige oder wertvolle Elektronikgeräte gezielt durch eine eigene Elektronikversicherung abzusichern, da es im Alltag schnell zu unbeabsichtigten Sturz- und Bruchschäden, Bedienungsfehlern oder Kurzschlüssen kommen kann. So stellt man sicher, dass man am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleibt, sollte das Gerät stark beschädigt oder nicht mehr funktionsfähig sein.
Bedienungsfehler und Konstruktionsfehler werden nur nach Ablauf der Herstellergarantie und soweit kein Anspruch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung geltend gemacht werden kann von der Elektronikversicherung abgedeckt.