Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Tagesgeld? Was zeichnet ein Tagesgeldkonto aus? Worin unterscheidet sich ein Tagegeldkonto von einem herkömmlichen Spar-, Festgeld- oder Girokonto? Diesen und vielen weiteren Fragen wollen wir im Folgenden auf den Grund gehen.
Ein Tagesgeldkonto ist zunächst eine attraktive Möglichkeit der Geldanlage, ohne festgelegte, lange Laufzeiten, sondern stattdessen mit täglicher Verfügbarkeit über das darauf befindliche Guthaben. Ob und in welchem Maß ein Tagesgeldkonto Zinsen abwirft, ist dabei nicht langfristig auf eine bestimmte Laufzeit festgelegt, vielmehr kann der Zinssatz je nach Marktgegebenheiten variieren. In der Regel orientiert sich dieser Zinssatz am Leitzins bzw. dem so genannten Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank. Diese mit einem Tagesgeldkonto erwirtschafteten Guthabenzinsen werden in regelmäßigen Abständen direkt auf das Tagesgeldkonto gutgeschrieben. In welchen Intervallen das geschieht, ob monatlich, viertel-, halb- oder jährlich, hängt von der entsprechenden Bank bzw. deren Konditionen ab.
Allerdings ist ein Tagesgeldkonto, im Gegensatz zum Girokonto, nicht für den alltäglichen Zahlungsverkehr, bspw. per Überweisung oder Dauerauftrag, geeignet. Auch kann ein Tagesgeldkonto nicht überzogen werden, es gibt also keinen Dispo-Kredit wie bei einem Girokonto, Geld gibt es nur bei Guthaben. Auch kann man vom Tagesgeldkonto nicht direkt (Bar-) Geld abheben, zuvor muss der Betrag auf das verknüpfte Girokonto übertragen werden, über das das Geld dann ausbezahlt oder auch überwiesen werden kann.
Hier geben wir einen Überblick über die entscheidenden Unterschiede eines Tagesgeldkontos zu anderen Arten von Sparkonten:
Was passiert, wenn die Bank, bei der man ein Tagesgeldkonto führt, nicht mehr in der Lage ist, das Guthaben in voller Höhe auszuzahlen? Hier gilt, wie bei jeder anderen Anlageform auch, die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro. Manche Geldinstitute bzw. Bankenverbände sichern die Guthaben ihrer Kunden zusätzlich über eine freiwillige Einlagensicherung z.B. über Einlagensicherungsfonds ab. Bei Abschluss eines neuen Tagesgeldkontos ist das kontoführende Kreditinstitut verpflichtet, bei Bedarf umfassend Auskunft über die jeweils geltende Einlagensicherung zu erteilen.
Die Guthabenzinsen für das auf einem Tagesgeldkonto angelegte Kapital werden je nach ausgebender Bank entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich direkt auf das Tagesgeldkonto gutgeschrieben.
Diese Zinsen erhöhen damit das Guthaben und werden in der nächsten Zinsperiode folglich auch mitverzinst. Je kürzer die Auszahlungsintervalle also sind, desto höher ist auch der sog. Zinseszins-Effekt, was sich je nach angelegtem Geldbetrag durchaus lohnen kann und bei der Entscheidung für ein bestimmtes Tagesgeldkonto unbedingt berücksichtigt werden sollte.
Verglichen mit dem Girokonto oder auch dem klassischen Sparkonto bietet ein Tagesgeldkonto auch in Zeiten von Niedrigzinsen eine relativ hohe Verzinsung der Einlagen. Ermöglicht wird das durch die Tatsache, dass Tagesgeldkonten oft nur als Online-Konto angeboten werden und neben dem Geldübertrag auf ein Referenzkonto nur über einen eingeschränkten Funktionsumfang verfügen. Der dadurch eingesparte Verwaltungsaufwand wird von den ausgebenden Banken in Form einer höheren Verzinsung an die Sparer weitergegeben.
Manche Banken nutzen gut verzinste Tagesgeldangebote aber auch zur Neukundengewinnung, indem sie Tagesgeldkonten nur in Verbindung mit einem Depot- oder Girokonto anbieten.
Auch bei einem Tagesgeldkonto gelten die erwirtschafteten Zinsen als Kapitalerträge und müssen daher versteuert werden. Diese sog. Abgeltungssteuer liegt momentan bei 25 % und erhöht sich noch durch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, sofern die Anlegerin oder der Anleger kirchensteuerpflichtig ist.
Diese Abgeltungssteuer wird automatisch direkt an das Finanzamt abgeführt und verringert die Zinsgutschrift und damit den Zinseszins-Effekt. Hiervon kann man sich jedoch über die Bank durch einen Freistellungsauftrag bis zu einer bestimmten Höhe befreien lassen. Das hat den Vorteil, dass die erwirtschafteten Zinsen in vollem Umfang auf dem Konto stehen bleiben und somit auch wieder als Guthaben verzinst werden.
Wie die Bezeichnung Tagesgeld bereits andeutet, kann über das auf einem Tagesgeldkonto befindliche Guthaben täglich verfügt werden. Verfügen heißt in diesem Fall, dass das Geld zunächst auf das Referenzkonto, in der Regel ein Girokonto, überwiesen wird und von dort weiter eingesetzt werden kann, bspw. als Überweisung oder Barabhebung. Dieser Transfer nimmt meist einen Bankarbeitstag in Anspruch.
Was passiert, wenn die Bank, bei der man ein Tagesgeldkonto führt, nicht mehr in der Lage ist, das Guthaben in voller Höhe auszuzahlen? Hier gilt, wie bei jeder anderen Anlageform auch, die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro. Manche Geldinstitute bzw. Bankenverbände sichern die Guthaben ihrer Kunden zusätzlich über eine freiwillige Einlagensicherung z.B. über Einlagensicherungsfonds ab. Bei Abschluss eines neuen Tagesgeldkontos ist das kontoführende Kreditinstitut verpflichtet, bei Bedarf umfassend Auskunft über die jeweils geltende Einlagensicherung zu erteilen.
Die Guthabenzinsen bei einem Tagesgeldkonto orientieren sich in der Regel am Leitzins der Europäischen Zentralbank. Da dieser keine festgelegte Größe ist, sondern je nach Marktgegebenheiten schwanken kann, können auch die Banken die Verzinsung ihrer Tagesgeldkonten in unregelmäßigen Abständen an diese Entwicklung anpassen. Wer also sein Geld auf einem relativ hoch verzinsten Tagesgeldkonto anlegt, nimmt in Kauf, dass die Höhe der Verzinsung nicht festgeschrieben ist und sich täglich ändern kann.
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