Das Geschäftskonto ist optimal für Freiberufler und Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), da es die Buchhaltung enorm erleichtert bzw. nur so in der Buchführung eine klare Trennung zwischen Privatkonto (Girokonto) und dem Zahlungsverkehr als Unternehmer bzw. Gewerbetreibendem möglich wird.
Ein Geschäftskonto ist dazu gedacht, gewerbliche bzw. geschäftliche Zahlungsvorgänge klar von den privaten Einnahmen und Ausgaben zu trennen. So wird die Unternehmensbuchführung wesentlich einfacher und übersichtlicher und es erleichtert die Steuererklärung oder die betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlungsverkehrs. Ein eigenes Firmenkonto ist also unbedingt zu empfehlen – und für Kapitalgesellschaften ist es sogar verpflichtend.
Einige Banken verlangen höhere Kontoführungsgebühren bei Geschäftskundenkonten, dafür können bei einem Firmenkonto mehrere Personen kontoführungsberechtigt sein und der gewährte Kreditrahmen ist in der Regel ebenfalls großzügiger – was ja durchaus bei kleinen und mittleren Unternehmen, Freiberuflern sowie Selbständigen auch sinnvoll und notwendig sein kann. Praktischerweise ist ein Geschäftskonto zudem oft noch an die Software eines Drittanbieters angebunden, damit man die Unternehmensführung von zu Hause, dem Büro oder auf Auslandsreisen − also vollkommen mobil − abwickeln und immer nachvollziehen kann, wo noch Außenstände sind oder Zahlungen ausstehen.
Wenn man ein Geschäftskonto eröffnen will, sollte man sich natürlich vorab auch über die anfallenden Kosten und Gebühren informieren. Und genau dabei hilft der kostenlose Geschäftskonto Vergleich bei WEB.DE − mit diversen Filtermöglichkeiten und einer übersichtlichen Darstellung der jeweiligen Konditionen und Leistungen. Folgende Punkte sollten bedacht und beim Vergleichen geprüft werden:
Kurzum: Ein gründlicher Geschäftskonto Vergleich lohnt sich immer – und ist dank Tarifrechner der WEB.DE Vergleichswelt auch schnell, sicher und einfach erledigt!
Heutzutage gibt es natürlich auch viele Programme für die Buchhaltung. Und ein gutes Programm sollte eigentlich immer die Integration eines Geschäftsbankkontos ermöglichen − und umgekehrt: Ein Geschäftskonto sollte u. a. eine Schnittstelle für die Übertragung der Kontoumsätze haben, damit diese direkt ins Buchhaltungsprogramm übertragen werden können. Entscheidend bei der Wahl des richtigen Geschäftskontos kann also sein, dass die Bank für das Konto solche Schnittstellen bietet. Darauf sollten Unternehmer und Selbstständige auf alle Fälle achten!
Nein, in der Regel nicht. Nur für Kapitalgesellschaften (z. B. AG, KGaA, GmbH) gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Eröffnung und Führung eines Geschäftskontos, da diese als juristische Personen mit eigenständiger Geschäftsfähigkeit und Rechtsverantwortung gelten. Und das bedeutet wiederum: Die eigenständige Geschäftsfähigkeit einer Kapitalgesellschaft kann auch nur mittels eigenem Geschäftskonto umgesetzt werden. Kapitalgesellschaften dürfen Geldtransaktionen also nicht über ein Privatkonto laufen lassen.
Nein, muss man nicht. Jeder Selbständige kann frei darüber entscheiden, ob er ein Geschäftskonto für den Geldverkehr von gewerblichen Einnahmen und Ausgaben eröffnen will. Grundsätzlich dürfen Freischaffende ihre finanziellen Transaktionen über ein Privatkonto bzw. das Girokonto abwickeln.
Nein, grundsätzlich schreibt einem auch das Finanzamt nicht vor, dass man als Selbständiger oder Freiberufler ein Geschäftskonto eröffnen muss.
Ganz unterschiedlich. Banken sehen eine geschäftliche Nutzung von Privatkonten zwar nicht so gerne, dulden es jedoch oft in einem bestimmten Rahmen. Selbstständige, Klein- und Einzelunternehmer sowie Freiberufler bekommen also in der Regel keine Probleme mit ihrer Bank. Doch aufgepasst: Einige Geldinstitute stellen in ihren AGB ausdrücklich klar, dass man geschäftlichen Zahlungsverkehr nicht über das Privatkonto abwickeln darf. Daher ist immer wichtig, in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank zu schauen, bei der man ein Girokonto hat, und das man ggf. gewerblich nutzen möchte. Doch es gibt noch einen Grund, warum Banken einer gewerblichen Nutzung von (kostenlosen) Privatkonten eher ablehnend gegenüberstehen: Die Anzahl der monatlichen Buchungen und der Aufwand für die Kontoführung ist bei einem Firmenkonto in der Regel natürlich auch deutlich höher als bei einem Privatkonto.
Kurz erwähnt: Seitens des Gesetzgebers werden Banken eigentlich auch zu einem unterschiedlichen Umgang von Geschäfts- und Privatkunden angehalten.
Nein, grundsätzlich nicht. Kleinunternehmer sind bei dieser Frage rechtlich gesehen wie Selbstständige und Freiberufler zu betrachten.
Geschäftskonten sind in der Regel deutlich teurer als Privatkonten. Für Privatpersonen haben Banken in den allermeisten Fällen ein kostenloses Girokonto im Portfolio, bei Geschäftskonten hingegen fallen für die Kontoführung monatliche Gebühren an und für die einzelnen Buchungen muss man meistens auch noch mit Gebühren rechnen. Manche Banken ermöglichen Selbstständigen, Einzelunternehmern oder Kleinunternehmer die Führung eines zweiten Privatkontos oder eines Unterkontos. Doch der größte Unterschied ist wohl, dass Firmenkonten keinen Überziehungskredit (Dispo) bereitstellen. Dafür bieten einige Banken ihren Geschäftskunden auch Zinsen auf das Guthaben des Geschäftskontos an. Und das ist wiederum bei einem privaten Girokonto nicht der Fall.
Während Geldinstitute den Privatkunden mit geringer Bonität ein Girokonto zur Verfügung stellen müssen, besteht bei Geschäftskunden hingegen keine Verpflichtung dazu. Dennoch bieten manche Geldinstitute gezielt Firmenkonten für Kunden mit geringer Bonität an bzw. ein Geschäftskonto trotz Schufa-Eintrag. Doch dafür müssen bestimmte Auflagen erfüllen sein, z. B.: auf das Konto dürfen keine Gutschriften für eine andere Person eingehen (nur auf den Namen des Kontoinhabers / der Kontoinhaber); sollte es ein laufendes Insolvenzverfahren geben, muss der Insolvenzverwalter dem Firmenkonto bzw. der Kontoführung zustimmen.
Gut zu wissen: Viele Geschäftskonten ohne Schufa werden grundsätzlich als Guthabenkonten angeboten. Sobald man bei einem Geschäftskonto ohne Schufa eine "richtige" Kreditkarte beantragen will oder einen Dispokredit benötigt, kommt es spätestens dann zu einer Bonitätsprüfung.