Bei der Wurzelspitzenresektion handelt es sich um ein chirurgisches Operationsverfahren, um einen Zahn mit entzündeter Wurzel zu erhalten, auch wenn ein Eingriff über den Wurzelkanal nicht möglich ist. Dabei werden an der Zahnwurzel die entzündeten, unteren 2-3 Millimeter entfernt und der Wurzelkanal anschließend mit einer antibakteriellen Füllung verschlossen.
Wie bereits erwähnt, ist eine Wurzelspitzenresektion bei entzündeter Zahnwurzel oft die einzige Alternative, einen ansonsten gesunden Zahn zu erhalten, falls eine herkömmliche Behandlung über den Wurzelkanal nicht mehr möglich ist, sei es, weil dieser Wurzelkanal zu stark gekrümmt ist oder die Entzündung der Wurzel schon zu weit fortgeschritten ist.
Wie auch immer, eine Zahnwurzelentzündung sollte auf jeden Fall behandelt werden, nicht nur, weil sich die Gefäße bei einer solchen ausdehnen, dadurch auf den Nerv drücken und heftige Schmerzen verursachen können. Auch kann sich die Entzündung unbehandelt bis in den Kieferknochen ausweiten und dort für schmerzhafte Schwellungen und Abszesse sorgen.
Noch gravierender ist die mögliche Ausbreitung der Bakterien, die sich über die Blutbahnen bis ins Gehirn oder ins Herz ausbreiten und dort schwerwiegende Erkrankungen auslösen können.
Der große Vorteil einer solchen Resektion der entzündeten Zahnwurzel liegt darin, dass das entzündete Gewebe durch einen relativ kleinen chirurgischen Eingriff recht schnell entfernt werden kann und die Gefahr einer erneuten Entzündung vergleichsweise gering ist.
Allerdings bezieht sich ein solcher Eingriff nicht nur auf den Zahn, sondern eben auch auf den Kieferknochen, was die Dauer der Heilung einer Wurzelspitzenresektion unter gewissen Umständen hinauszögern kann oder es zu Schwellungen des Zahnfleischs oder zu Nachblutungen kommen kann. Die Entscheidung für oder gegen eine Resektion wird am besten gemeinsam mit dem Zahnarzt getroffen.
In sehr seltenen Fällen kann eine Wurzelspitzenresektion auch zu einer Irritation oder Verletzung der Kiefernerven mit einhergehendem Taubheitsgefühl oder auch zu schwereren Komplikationen führen.
Die Wurzelspitzenresektion ist eine bewährte Methode, eine entzündete Zahnwurzel zu behandeln, falls eine klassische Wurzelbehandlung über den Wurzelkanal nicht möglich ist oder durch einen solchen Eingriff sogar der Verlust des ganzen Zahnes droht. Dabei öffnet der Zahnarzt unter lokaler Betäubung am betroffenen Zahn das Zahnfleisch sowie die Knochenhaut, um von der Seite die untere Spitze der Zahnwurzel zu erreichen. Ist diese freigelegt, werden die unteren, entzündeten 2-3 Millimeter der Zahnwurzel entfernt. Anschließend werden die Knochenhöhle sorgfältig gesäubert und der freigelegte Zugang zur Zahnwurzel wieder verschlossen. Am Ende wird das Ergebnis des Eingriffs mittels einer Röntgenaufnahme nochmals kontrolliert. Der gesamte Eingriff nimmt in der Regel 15 bis 30 Minuten in Anspruch. Eine nochmalige Kontrolle des Heilungsprozesses empfiehl sich nach ca. zwei bis drei Monaten nach Rücksprache mit dem Zahnarzt.
Solange die Wirkung der lokalen Betäubung noch anhält, sollte möglichst noch keine Nahrung zu sich genommen werden. Auch sollte man in den ersten 24 Stunden nach dem Eingriff weder Kaffee noch schwarzen Tee trinken und auch auf das Rauchen verzichten, da die im Tabakrauch enthaltenen Stoffe die Heilung der Wunde verzögern bzw. beeinträchtigen.
Schmerzen nach der Operation lassen sich durch Kühlung lindern, was auch eine gute Vorsorge gegen Blutergüsse oder Schwellungen bietet. Ganz wichtig ist natürlich auch eine gründliche Mundhygiene, um einem Befall mit Bakterien vorzubeugen.
Es ist außerdem zu empfehlen, sich nach der Operation einige Tage Zeit zu lassen und auf körperliche Arbeiten und Sport zu verzichten, um den Heilungsprozess nicht zu gefährden. Im Bedarfsfall kann der Zahnarzt eine entsprechende Krankschreibung für den Arbeitgeber ausstellen.
Die Wunde selbst ist nach ca. 10 Tagen meist soweit verheilt, dass die Fäden vom Zahnarzt wieder gezogen werden können. Nach einigen Monaten sollte noch einmal eine Nachkontrolle mittels Röntgenbild durchgeführt werden.
Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse bei einer Wurzelspitzenresektion ist ein bisschen kompliziert. Dabei müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden.
Grundsätzlich werden die Kosten einer Wurzelspitzenresektion, genau wie bei einer klassischen Wurzelkanalbehandlung, nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn der Zahnarzt den betroffenen Zahn als erhaltenswert einstuft. Bei Zähnen, die ohnehin so stark geschädigt sind, dass ein solcher Eingriff sie nicht mehr retten kann, ist eine Kostenübernahme nicht vorgesehen.
Außerdem werden die Kosten einer Wurzelspitzenresektion nur dann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn:
• die Zahnreihe, in der sich der befallene (Backen-) Zahn befindet, noch vollständig ist, d.h. dass sich noch keine Zahnlücke darin befindet.
• der befallene Zahn sich am hinteren Ende der Zahnreihe befindet.
• wenn der Zahn bereits großteils aus einem Zahnersatz besteht, der durch den Eingriff erhalten bleiben kann.
Sollte keine dieser Voraussetzungen erfüllt sein, bleiben häufig nur die Möglichkeit, die Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen oder den Zahn zu entfernen, also zu ziehen. Oder Sie beugen vor und schließen eine private Zahnzusatzversicherung ab, um auch diese Kosten zu decken!