Der Begriff „Extraktion“ leitet sich vom lateinischen Wort „extrahere“ ab, was so viel bedeutet wie „herausziehen“. Unter einer Zahnextraktion versteht man also das berühmte „Zahn ziehen“, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt, einen kranken Zahn zu erhalten. Dabei stimmt das Wort „ziehen“ allerdings nicht ganz, denn der betroffene Zahn wird mithilfe von entsprechenden zahnmedizinischen Instrumenten eher herausgedreht (rotiert) oder herausgeschoben (luxiert).
Der dauerhafte Erhalt eines Zahns sollte natürlich immer oberste Priorität haben. Grundsätzlich gilt daher, dass eine Zahnextraktion nur dann vorgenommen wird, wenn der Zahn auf eine andere Weise nicht mehr erhalten werden kann, etwa durch eine Füllung, eine Krone, eine Zahnwurzelbehandlung durch den Wurzelkanal oder eine Wurzelspitzenresektion.
Zwingende Gründe für eine Zahnextraktion liegen allerdings dann vor, wenn
• ein Zahn irreversibel gelockert und eine Gesundung des Zahnhalteapparates aussichtslos ist.
• für einen Zahn in der Zahnreihe nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht und er dadurch das Wachstum der regelrechten Zähne be- oder sogar verhindert.
• eine sog. „apikale Parodontitis“ vorliegt, die auf herkömmliche Weise nicht behandelt werden kann
• oder ein vertikaler oder horizontaler Bruch der Zahnwurzel diagnostiziert wurde.
Weitere, nicht unbedingt zwingende Gründe für eine Zahnextraktion sind:
• Die Kosten für alternative Eingriffe, die mit einer Selbstbeteiligung verbunden sind, wie bspw. eine Krone, können vom Patienten nicht übernommen werden.
• Durch ein Missverhältnis zwischen Zahn- und Kiefergröße kann durch die Extraktion eines Zahnes Platz für nachwachsende Zähne geschafft werden.
• Der Zahn ist bereits derart geschädigt, dass ein dauerhafter Erhalt mittels Krone oder Füllung aussichtslos ist.
In der Regel wird der Patient vor einer Zahnextraktion örtlich betäubt, der Kiefer um den betroffenen Zahn herum wird unempfindlich gegen Schmerzen. Diese sind während der Operation damit ausgeschlossen.
Sollte der Zahnarzt nicht anders entscheiden, etwa bei ausgeprägter Angst des Patienten oder anderen Indikationen, entfernt er in der Regel im ersten Schritt das Zahnfleisch rund um den betroffenen Zahn, sobald die lokale Anästhesie ihre Wirkung entfaltet hat. Im nächsten Schritt greift der Zahnarzt den zu ziehenden Zahn mit einer speziellen Zange und löst ihn durch schaukelnde oder drehende Bewegungen vom Kiefer. Dadurch lösen sich die Fasern, die den Zahn mit dem Kiefer verbinden, und der Kiefer dehnt sich leicht. Der so gelockerte Zahn kann nun mühelos entfernt werden.
Im Anschluss an die Entnahme des Zahns wird das Zahnfleisch gesäubert und die entstandene Blutung mit einem Wattetupfer unterbunden. Dadurch gerinnt das Blut zu einem Pfropfen und verschließt die Wunde wie mit einem Korken. Diese Vorgehensweise verhindert das Eintreten von Bakterien und Fremdkörpern.
Während einer Zahnextraktion kann es, in eher seltenen Fällen, auch zu Komplikationen kommen. So kann es bspw. sein, dass der Zahn mit dem Knochen verwachsen ist (med.: Ankylose) und es nicht ausreicht, dass sich die Verbindungsfasern lösen. In diesem Fall muss der Zahnarzt den Kieferknochen, der die Zahnwurzel umschließt, teilweise entfernen, um den Zahn ziehen zu können. Gleiches wird erforderlich, wenn die Zahnwurzel während des Eingriffs abbricht und das verbleibende Endstück separat vom Kieferknochen gelöst werden muss.
Auch kann der Zahn während der Extraktion abbrechen, was zu den gleichen erforderlichen Maßnahmen wie oben beschrieben führen kann. Auch Nachblutungen sind nicht auszuschließen, hier ist bei längerem Andauern eine erneute Konsultation des Zahnarztes zu empfehlen.
Sobald die Wirkung der lokalen Betäubung nach einer Zahnextraktion nachlässt, kann es natürlich auch zu Schmerzen kommen, die sich aber mit den üblichen Schmerzmitteln in der Regel gut aushalten lassen. Sollten die Schmerzen jedoch über mehrere Tage andauern, so kann dies auf unentdeckte Komplikationen hinweisen und eine Rückfrage beim Zahnarzt erfordern.
Grundsätzlich sollte man nach einer Zahnextraktion auf folgende Dinge achten, um die Wundheilung zu unterstützen und damit den Heilungsverlauf nicht zu verzögern:
• Gönnen Sie sich mindestens 24 h Ruhe.
• Verzichten Sie auf sportliche Aktivitäten und auf das Autofahren, um Ihren Kreislauf nicht zu sehr zu belasten.
• Nehmen Sie keine feste Nahrung zu sich. Solange die Betäubung noch nicht vollständig abgeklungen ist, haben Sie kein Gefühl dafür, ob Essensreste in die Wunde gelangen.
• Verzichten Sie während der ersten 3-4 Tage auch auf Milchprodukte wie Käse, Sahne o.ä.
• Setzen Sie auch einige Tage mit dem Rauchen aus, die im Tabakrauch enthaltenen Stoffe können den Heilungsprozess beeinflussen.
• Gleiches gilt für den Genuss von Alkohol, auch das behindert die Wundheilung.
• Seien Sie auch vorsichtig beim Zähneputzen und achten Sie darauf, dass die Zahnbürste die Wunde nicht berührt.
Normalerweise werden die Kosten einer Zahnextraktion vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Über dieses „Normalerweise“ hinaus gibt es jedoch können Kosten entstehen, die der Patient selbst übernehmen muss.
Sollte z. B. eine über die Lokalanästhesie hinausgehende Betäubungsmethode wie Lachgas oder Vollnarkose in Betracht kommen, bleiben die Kosten hierfür am Patienten hängen.
Auch die über den Standard hinausgehende Vorbereitung einer Zahnextraktion kann private Kosten verursachen, sei es bei der Art der erforderlichen Röntgenanalyse oder eine vor dem Eingriff erforderliche professionelle Zahnreinigung.
Auch für Maßnahmen nach dem Eingriff selbst können Zusatzkosten auf Sie zukommen, wenn Sie etwa die entstandene Zahnlücke mit einem Zahnersatz schließen möchten. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Hälfte der Kosten einer Standardbehandlung. Sollten Sie eine höherwertige Lösung entscheiden, übernimmt die Kasse ebenfalls nur 50 % der Kosten einer Standardlösung, alles was darüber hinausgeht, müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Kleines Rechenbeispiel: Kostet der Standard 800 €, übernimmt die Kasse 400 €, die anderen 400 € gehen auf Sie. Wählen Sie ein höherwertiges Einzelimplantat für angenommen 1.600 €, übernimmt die Kasse ebenfalls 400 € (die Hälfte des Standards), sie bezahlen den Rest von 1.200 €.
Am besten besprechen Sie sich schon im Vorfeld mit Ihrem Zahnarzt, ob, wann und welche Zusatzkosten aus Sie zukommen können. Die Regelungen hierfür sind im Heil- und Kostenplan einsichtig.