5 Jahre Datenschutzgrundverordnung

Mehr Rechte und Kontrolle in Bezug auf die eigenen Daten im Netz: Dank Einführung der DSGVO im Mai 2018 genießen wir viele Vorteile. Doch die sind vermutlich nicht immer bekannt.
Immer dann, wenn wir eine neue Webseite aufrufen, poppt ein Cookie-Banner auf, bei dem wir aktiv werden müssen:

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Nun müssen wir uns entscheiden, denn sonst bleibt jede weitere Aktion auf der Seite blockiert. Das nervt Sie? Dann sind Sie damit sicher nicht allein: Wie eine aktuelle Studie von WEB.DE und GMX zeigt, fühlen sich 47 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer davon belästigt.

Doch Cookie-Banner – so unnötig sie vielleicht auf den ersten Blick scheinen mögen – haben eine wichtige Funktion: Sie als Internetnutzer/in können damit entscheiden, welche Informationen der Betreiber der Webseite über Sie erhalten darf. Und so können Sie sich auch gezielt schützen.
 
Info: Seit Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO – sind die Cookie-Banner bzw. Cookie-Pop-ups ein obligatorischer Bestandteil auf Internetseiten. Unternehmen, aber auch Privatpersonen sind dazu verpflichtet, diese Fläche zur Einwilligung bzw. Ablehnung von Cookies anzuzeigen (davon ausgenommen sind technisch notwendige Cookies). Mehr zum Thema Cookies

Doch die Datenschutzgrundverordnung birgt noch weitere Vorteile:
Seit 5 Jahren gibt es die DSGVO – sie regelt europaweit einheitlich den Datenschutz.
Seit 5 Jahren gibt es die DSGVO – sie regelt europaweit einheitlich den Datenschutz.

Welche Vorteile hat die DSGVO noch?

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten steht bei der Datenschutzgrundverordnung klar im Fokus. Also z. B. Ihr Vor- und Nachname, Ihre Postanschrift oder auch die Sozialversicherungsnummer. Dies alles sind Daten, über die Sie als Person identifiziert werden können.

Daher müssen sie bestmöglich geschützt werden und dürfen nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung weitergegeben werden. Dies betrifft auch besonders sensible Daten wie z. B. die sexuelle Orientierung oder politische Einstellung.

Transparenz spielt außerdem eine große Rolle bei der DSGVO: Nutzerinnen und Nutzern soll es möglichst leicht gemacht werden, zu wissen und zu verstehen, was wo mit ihren Daten geschieht. So haben Sie z. B. auch diese wichtigen Rechte:
 
  • Datenauskunft: – z. B. können Sie erfahren, welche Daten über Sie gespeichert oder verarbeitet wurden und woher diese Daten stammen. Das sind nicht nur sogenannte Stammdaten wie der Name und Ihr Geburtsdatum. Es können auch E-Mail-Korrespondenzen sein oder Vermerke einer Behörde/eines Unternehmens.
  • Datenberichtigung: Nach Einsicht in Ihre personenbezogenen Daten (z. B., nachdem Sie eine Kopie erhalten haben) können Sie verlangen, dass Daten korrigiert werden.
  • Datenübertragbarkeit: Sie können verlangen, dass Sie personenbezogene Daten, die Sie zur Verfügung gestellt haben, "in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten."
  • Recht auf Vergessenwerden/Recht auf Löschung: Haben Sie vielleicht in der Vergangenheit einmal Daten über sich im Internet veröffentlicht und möchten nun bewirken, dass diese nicht mehr im Internet über eine Suchmaschine auffindbar sind? Dann können Sie dies veranlassen. Möchten Sie hingegen konkret die Inhalte auf einer Webseite löschen lassen (z. B., weil sie falsch sind), können Sie dies veranlassen – allerdings nur, sofern seitens des Webseitenbetreibers kein berechtigtes Interesse mehr daran besteht.

Wir hoffen, Sie haben nun auch einige Vorteile der Datenschutzgrundverordnung kennengelernt und wissen nun etwas mehr über Ihre Möglichkeiten? Dann freuen wir uns über einen Like/einen Kommentar.

Sehen Sie Vorteile in der DSGVO?

Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie persönlich zur Datenschutzgrundverordnung stehen.

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Quellen:
https://dsgvo-gesetz.de/art-20-dsgvo/ Stand: 16.05.2023
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