Vielen Internetnutzern ist unklar, was mit den eigenen digitalen Daten nach dem Tod passiert: Laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag der E-Mail-Anbieter WEB.DE und GMX hat nur etwa jeder sechste deutsche Internetnutzer zumindest teilweise vorgesorgt und festgelegt, wie mit seinen Bildern, E-Mails oder Chatnachrichten im Todesfall verfahren werden soll.

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Das kann zum Problem werden: Trifft man keine ausreichenden Vorkehrungen, werden private digitale Daten nach aktueller Rechtslage der Erbmasse zugerechnet.

Wird der Nutzer also nicht schon zu Lebzeiten aktiv, gehen alle Daten und auch der Zugriff auf Online-Dienste wie E-Mail-Postfach, Facebook- und Instagram-Account oder Onlinebanking-Konten an die gesetzlichen Erben.

Viele Dienstanbieter berufen sich darüber hinaus auf den Datenschutz und verlangen eine entsprechende Verfügung, um das Konto eines Verstorbenen an Dritte zu übergeben.

Um nur den richtigen Personen Zugriff auf die eigenen Online-Konten zu gewähren und Streitigkeiten ums digitale Erbe zu vermeiden, sollte jeder Internetnutzer vorsorgen. Dabei helfen folgende Tipps:

  • Erstellen Sie eine Liste aller wichtigen Online-Accounts wie E-Mail-Konto oder Social-Media-Profile. Das hilft, sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
  • Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, der Sie Zugang zu sämtlichen Daten gewähren.
  • Alternativ können Sie die Zugangsdaten in einem Bankschließfach aufbewahren und eine Vollmacht für die Vertrauensperson in Ihr Testament mit aufnehmen.
  • Regeln Sie in der Vollmacht detailliert, wie mit Ihrem digitalen Nachlass verfahren werden soll: Welche Daten sollen gelöscht werden, was soll mit Ihren Konten in sozialen Netzwerken passieren und was mit Fotos im Online-Speicher?
  • Verwenden Sie für alle wichtigen Online-Konten ein und dieselbe E-Mail-Adresse. Hat Ihre Vertrauensperson Zugriff auf diese E-Mail-Adresse und eine Liste all Ihrer verwendeten Online-Konten, kann sie die Passwörter dort zurücksetzen und mit Ihrem digitalen Nachlass wie gewünscht verfahren.
  • Falls Sie für ihr E-Mail-Postfach oder weitere Konten eine Zwei-Faktor-Authentisierung aktiviert haben, denken Sie daran, Ihrer Vertrauensperson auch diesen zweiten Schlüssel zu übergeben.

Wer sein digitales Erbe schon zu Lebzeiten klar regelt, erleichtert nicht nur das eigene Gewissen, sondern auch den Zugriff der Hinterbliebenen auf die eigenen digitalen Daten.

Das ist vor allem für die rasche Abwicklung des Nachlasses von zentraler Bedeutung: Im E-Mail-Konto können sich beispielsweise unbezahlte Rechnungen befinden oder Hinweise auf Verträge, die gekündigt werden müssen. Das Interesse der Erben an einer schnellen Klärung des digitalen Nachlasses ist daher groß.

Hier gehen die Dienstanbieter unterschiedliche Wege: Viele große Provider wie GMX und WEB.DE gewähren Erben den Zugriff, wenn sie einen Erbschein vorlegen. Andere ermöglichen lediglich die Löschung. Es gibt also gute Gründe, den digitalen Nachlass noch zu Lebzeiten zu regeln.

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