Seit dem 22. November gilt in Deutschland die neue Gebührenordnung für Tierärzte. Zum ersten Mal seit 1999 wurde die Preise für veterinärmedizinische Behandlungen angepasst. Für Halter bedeutet das: Sie müssen tiefer ins Portemonnaie greifen. DeineTierwelt beantwortet die wichtigsten Fragen.
23,60 Euro statt 13,50 Euro für eine Allgemeinuntersuchung beim Hund, 11,50 Euro statt 5,80 Euro für die Injektion eines Medikaments – wer jetzt mit seinem Vierbeiner zum Tierarzt geht, muss deutlich mehr bezahlen als noch vor einer Woche. Viele Hunde- beziehungsweise Katzenhalter haben deshalb Fragen. Was bedeutet das für mich? Kann ich vorsorgen? Oder: Was ist die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) überhaupt?
Zusammen mit den Experten der "Uelzener Versicherung" beantwortet DeineTierwelt die drängendsten Fragen.
Was genau regelt die GOT überhaupt?
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) regelt in einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung, was Tierärzte berechnen. Sie legt für die tierärztlichen Leistungen eine stufenlose Preisspanne zwischen dem einfachen und dreifachen Satz fest. Zu Notdienstzeiten ist die Berechnung einer Notdienstpauschale verpflichtend und sogar eine Abrechnung nach dem vierfachen Satz möglich. Diese 2020 beschlossene Änderung soll die Erhaltung eines flächendeckenden tierärztlichen Notdienstes gewährleisten.
Welchen GOT-Satz darf mein Tierarzt berechnen?
Die Berechnung des von Deinem Tierarzt veranschlagten GOT-Satzes setzt sich aus vielen Faktoren zusammen. Dazu gehören beispielsweise der Standort der Praxis sowie Gebäudekosten für Miete, Strom und Heizung, die Praxisausstattung mit speziellen und modernen Geräten, Fort- und Weiterbildungen nach neusten medizinischen Erkenntnissen sowie die Personalkosten.
Warum wird die GOT nun angepasst?
Gefordert wurde schon lange, dass der über 20 Jahre nahezu unveränderte Preisrahmen den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden müsse. Medizinischer Fortschritt verlangt Investitionen in moderne Technik. Dies hat in den vergangenen Jahren viele Tierärzte zum Aufgeben veranlasst. Hinzu kommen steigende Personalkosten, die von den Praxen erwirtschaftet werden müssen.
Was könnten die Folgen der neuen Preisgestaltung sein?
Es steht zu befürchten, dass ein Teil der Tierhalter die erhöhten Tierarztkosten nicht mehr tragen kann und das eigene Tier abgeben müssen. Tierheimbetreiber befürchten bereits eine neue Welle von ausgesetzten oder abgegebenen Hunden, Katzen und anderen Haustieren. Neben den Tierarztkosten sorgt die steigende Inflation schließlich dafür, dass die Lebenshaltung auch in vielen anderen Bereichen teurer wird. Die meisten Löhne und Gehälter bleiben hingegen gleich.
Wie kannst Du Dich absichern?
Mit einer Tierkranken- oder einer OP-Versicherung kannst Du als Tierhalter sicher sein, dass Du veterinärmedizinische Kosten für Dein Tier auch in Zukunft bezahlen kannst. Je nach Tarif werden alle Tierarztbehandlungen oder nur operative Eingriffe übernommen. © Deine Tierwelt
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