Die Polizei, dein Freund und Helfer: Weil sein Herrchen vorübergehend ins Gefängnis musste, war Mischlingsrüde Odin plötzlich allein. Weil sich niemand anderes fand, nahm ein Beamter den Vierbeiner auf.

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Was passiert, wenn das Herrchen ins Gefängnis muss? Immer wieder kommt es vor, dass Menschen, die eine Haftstrafe antreten, ein Haustier haben. Dieses dürfen sie natürlich nicht mitnehmen. Wenn es keine Verwandten oder Bekannten gibt, die den pelzigen Begleiter aufnehmen können, kümmert sich der örtliche Tierschutzbund um den zurückgelassenen Vierbeiner. Wenn der Hund ins Tierheim kommt, bedeutet das für die Häftlinge oft, dass sie ihre geliebte Fellnase nicht wiedersehen. Denn die Unterbringung kostet täglich Geld, das viele Gefängnisinsassen nicht haben. Können sie die Kosten nicht stemmen, wird versucht, das Tier zu vermitteln.

Das hätte auch einem 62-jährigen Wohnungslosen aus Nürnberg und seinem Mischlingsrüden Odin gedroht. Der Mann wurde am Hauptbahnhof von der Polizei kontrolliert und konnte eine offene Geldstrafe nicht zahlen, wie die "Bild" berichtet. Deshalb musste er 40 Tage in Ersatzhaft – und seinen Hund abgeben. Bekannte konnten oder wollten sich nicht um Odin kümmern, eine Unterbringung im Tierheim für den Zeitraum war nicht bezahlbar.

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Zusammenführung nach Gefängnis-Aufenthalt Ende März geplant

Doch ein Polizeibeamter zeigte Herz. Um eine Vermittlung des Vierbeiners zu verhindern, erklärte er sich bereit, Odin für die sechswöchige Dauer des Aufenthalts im Gefängnis aufzunehmen. Der Beamte aus dem südlichen Mittelfranken hat schon einen Schäferhund, der nun für die nächste Zeit einen neuen Spielkameraden hat.

Am 31. März sollen Hund und Herrchen wieder zusammengeführt werden, wenn der Wohnungslose seine Haft in der JVA Nürnberg abgesessen hat.  © Deine Tierwelt

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