Immer mehr Jäger und Jagdverbände benutzen Drohnen mit Wärmebildkameras für eine effektive Rettung von Rehkitzen. Damit kein Antragsteller leer ausgeht, stockt das BMEL die Fördermittel jetzt von ehemals 2 Millionen Euro auf 4,4 Millionen Euro auf.

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Die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von Rehkitzen, Junghasen und gefährdeten Wiesenbrütern fällt genau mit der Zeit des ersten Grünlandschnitts Anfang Mai zusammen. Konflikte sind somit vorprogrammiert. Denn gegen Großflächenmähwerke mit Geschwindigkeiten von bis zu 15 Kilometern pro Stunde und Arbeitsbreiten von bis zu elf Metern haben Rehkitze und andere Wiesenbrüter keine Chance.

Die über Jahrtausende bewährte Überlebensstrategie der Wildtiere wirkt sich bei der "Mahd" verheerend aus. Denn das bewegungslose Ausharren der Rebhenne oder das regungslose Verharren der Rehkitze und Feldhasen im hohen Gras bedeutet ihren sicheren Tod. Die Statistik meldet grausame Zahlen: Noch immer sterben deutschlandweit jährlich bis zu 100.000 Wildtiere durch die Mähbalken der großen Traktoren. Davon sind alleine 90.000 Rehkitze.

Die herkömmlichen Verfahren, um Rehkitze und andere Wildtiere in den Wiesen zu schützen, sind Vergrämung (wiederholtes Stören und dadurch Vertreibung der Wildtiere oder das Aufhängen von Plastiktüten) oder das Absuchen der Wiese am Tag des Schnitts mit einem ausgebildeten Vorstehhund.

Drohnen zur Kitzsuche beliebt, aber teuer

Doch immer mehr Jäger und Jagdverbände erkennen Drohnen mit Wärmebildtechnik als beste Alternative zu diesen herkömmlichen Verfahren. Die zu mähenden Flächen werden dafür per Autopilot systematisch abgesucht. Wärmequellen, wie zum Beispiel Rehkitze, werden auf einem Monitor angezeigt. Anschließend wird ein Helfer entweder direkt zu der entsprechenden Stelle gelotst oder die Wärmequelle wird digital markiert und später aufgesucht.

Das Problem für die Vereine und Verbände, die sich mit dieser Hightech zum Schutz der Rehkitze und anderen Wiesenbrütern ausrüsten möchten, sind die Kosten der Drohnen. Auf entsprechenden Vergleichsportalen fangen die Anschaffungskosten für diese "fliegenden Wildtierretter" im mittleren vierstelligen Bereich an und gehen bis hin zu fünfstelligen Beträgen.

Drohnen sollen Suche nach Rehkitzen erleichtern.
Drohnen sollen Suche nach Rehkitzen erleichtern. © Foto: unsplash.com/Erika Fletcher (Symbolfoto)

Das Drohnen-Förderprogramm des BMEL zur Rettung der Rehkitze

Das "Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft" (BMEL) fördert daher bereits seit März 2021 "die Flugtechnik, um den Mähtod von Rehkitzen und Wildtieren zu bekämpfen." Hatte das Ministerium das "Drohnen-Technik-Förderprogramm zur Wildtierrettung beim Mähen landwirtschaftlicher Flächen" bisher mit 2 Millionen Euro gefördert, stockt das "BMEL" dieses in diesem Jahr auf 4,4 Millionen Euro auf. Der Grund für die neuen Gelder ist das große Interesse an der finanziellen Förderung bei der Beschaffung von Drohnen zur Rettung der Rehkitze. Bis zum 30. Juni konnten eingetragene Vereine einen entsprechenden Antrag stellen.

Insgesamt wurden bis zu diesem Stichtag mehr als 1.100 Förderanträge gestellt. In den vergangenen zwei Jahren hat das "BMEL" bereits 1.178 Drohnen mit je bis zu 4.000 Euro gefördert. Mit der Aufstockung der Fördergelder will das "BMEL" sicherstellen, dass alle Berechtigten die Fördergelder auch erhalten. Mit der Drohen-Förderung helfe das Ministerium den Helfenden, teilte Landwirtschaftsminister Cem Özdemir mit. Des Weiteren sagte er: "Ich danke alle Helfenden, die sich für den Schutz von Wildtieren engagieren."

Drohnen-Technik: Was und wer wird gefördert?

Pro Verein wurden bisher bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der "zuwendungsfähigen Ausgaben" bezuschusst. Neu ist jetzt, dass das "BMEL" in den Förderperioden 2021 bis 2023 nachträglich insgesamt vier Drohnen fördert. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine fünfte und sechste Drohne zur Förderung zu beantragen, wenn der Verein einen begründeten Antrag stellt.

Die Drohnen müssen mit einer Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera ausgestattet sein. Außerdem müssen sie eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine "Home-Return"-Funktion besitzen.

Die Förderung können eingetragene Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins beantragen. Zudem eingetragene "Kitzrettungsvereine". Als solche bezeichnet man Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene "zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd, gehören."

Für den Piloten der Fluggeräte sind Erfahrungen sowie ein Kenntnisnachweis (Drohnenpilotenschein) für Drohnen mit einem Gesamtgewicht von über 250 Gramm nötig. Flächen in der Nähe von Bundesstraßen oder Naturschutzgebieten dürfen nicht oder nur mit Sondergenehmigungen abgesucht werden. Der "Bundesverband Copterpiloten" bietet regelmäßigen Austausch, Schulungen und Weiterbildung im Umgang mit diesen "fliegenden Wildtierrettern" an.

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Endlich ein Schritt in die richtige Richtung

Nachdem das "BMEL" in letzter Zeit einige fragwürdige Entscheidungen getroffen hat, geht das Ministerium mit der Aufstockung dieser Fördergelder endlich einen Schritt in die richtige Richtung zum Schutz und zur Rettung von Wiesenbrütern – speziell zur Rettung der Rehkitze.  © Deine Tierwelt

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