Ein 37-Jähriger aus Wien stand vor Gericht, weil er seine Französische Bulldogge vom Balkon geworfen haben soll. Der Hund starb durch den Aufprall. Im Prozess gab der Angeklagte an, das Tier sei von selbst über das Geländer gesprungen. Der Richter sprach den Halter frei.
Der tragische Vorfall in Wien ereignete sich bereits im Juni. Im Bezirk Floridsdorf starb eine Französische Bulldogge, nachdem sie von einem Balkon gestürzt war. Der Halter wurde wegen Tierquälerei angezeigt. Jetzt fand der Prozess vor der Staatsanwaltschaft statt.
Dem 37-jährigen Halter wurde vorgeworfen, seinen Hund mutwillig vom Balkon in den Tod geworfen zu haben. Das Tier habe ihn zuvor gebissen. Aus Wut soll der Wiener den Vierbeiner über das Geländer gestoßen haben. Eine Ohrenzeugin hörte den Aufprall auf dem harten Beton.
Mann soll Hund vom Balkon geworfen haben
Die vermeintliche Tat geschah am 26. Juni 2023 in einem Mehrparteien-Haus in Wien-Floridsdorf. Die Nachbarin des 37-jährigen Hundehalters erinnert sich an ein Quietschen und einen Aufschrei. Danach hörte sie ein "Klatschen am Beton", berichtet "Der Standard". Als sie die Französische Bulldogge ihres Nachbarn auf dem Boden vor dem Haus liegen sah, rannte die Frau herunter, um nach dem Tier zu sehen.
Für die Fellnase kam jedoch jede Hilfe zu spät, sie starb durch den Aufprall. Der Halter erschien laut Zeugenaussage ebenfalls kurz darauf vor dem Haus und betrachtete seinen toten Vierbeiner. Er habe jedoch nur wenig Anteilnahme gezeigt und sogar behauptet, dass ihm das Tier gar nicht gehöre, so die österreichische Tageszeitung. Er wurde im Laufe der Ermittlungen trotzdem angezeigt.
Freispruch für den Angeklagten
Jetzt musste sich der Mann für den Vorfall vor Gericht verantworten. Dort erklärte er den Richtern, dass er seinen Hund keinesfalls vom Balkon geworfen habe. Die Fellnase sei selbst über das 1,1 Meter hohe Geländer in den Tod gesprungen, gab er an. Zuvor habe er die kleine Bulldogge in einem Planschbecken auf dem Balkon gebadet. Dabei soll das Tier ihn gezwickt und beim Halter eine spontane Handbewegung ausgelöst haben.
Durch diese Bewegung habe sich der Hund erschreckt, sei weggesprungen und dabei über das Geländer gestürzt, plädierte die Verteidigung. Die Nachbarin gab an, dass der Halter zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht nüchtern gewirkt habe.
Ihre Beobachtungen führten jedoch nicht zu einer Verurteilung. Der Richter erklärte abschließend, dass die Tat nicht eindeutig zu beweisen sei. Im Zweifel sprach er den Mann deshalb frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. © Deine Tierwelt
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