Das Amtsgericht Remscheid hat einen Mann zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, nachdem der einen Hund gegen die Brust getreten hatte. Die Geschichte hinter der Tierquälerei ist kurios. Der Richter sprach von "Geschichten aus 1.001 Nacht".
Die Richter des Amtsgerichts in Remscheid mussten vor Kurzem einen eher ungewöhnlichen und nicht immer überschaubaren Fall von Tierquälerei verhandeln. Einem 50-jährigen Mann wurde vorgeworfen, dem Hund eines Ehepaars gegen die Brust getreten zu haben. Der Beschuldigte hatte zunächst eine andere Geschichte parat.
Der Vorfall ereignete sich auf einer Raststätte an der Autobahn. Als der Täter mit seiner Frau und seinem kleinen Sohn aus Ungarn zurück nach Remscheid in Nordrhein-Westfalen fuhr, legte er auf dem Rastplatz eine Pause ein und ging mit seiner Familie in das dortige Restaurant.
Mann tritt fremden Hund
Als er aus dem Lokal zurück zum Auto ging, hatte ein anderes Fahrzeug dicht neben seinem geparkt. Die Eigentümer, ein Ehepaar mit Hund, standen neben dem Auto. Der 50-Jährige sei so wütend über das Parkverhalten des Ehepaars gewesen, dass er nicht nur mit Beschimpfungen um sich warf, sondern auch auf den Hund losging, berichtet die "Rheinische Post".
Während die Halterin die Fellnase an der kurzen Leine hielt, trat der wütende Mann dem Vierbeiner gegen die Brust. Danach fuhr er mit seiner Familie davon. Der Hund erlitt durch den Tritt eine Prellung und musste mehrere Tage Medikamente nehmen. Vor Gericht legte der Beschuldigte die Geschehnisse aber ganz anders dar und ging gegen ein erstes Urteil in Berufung.
Beschuldigter muss 2.700 Euro Strafe zahlen
Der 50-Jährige behauptete, dass der Hund des Ehepaars am tragbaren Kindersitz seines kleinen Sohnes hochgesprungen sei. Mit dem Tritt gegen die Brust des Vierbeiners wollte der Vater nur sein Kind beschützen. Nach einer deutlichen Ansprache des Berufungsrichters wich der Angeklagte aber schnell von seiner Geschichte ab. Weil der 50-Jährige es auch im weiteren Prozess nicht allzu ernst mit der Wahrheit nahm, sprach der Richter während der Verhandlung von "Geschichten aus 1.001 Nacht".
Um nicht zur Verhandlung erscheinen zu müssen, habe der Beschuldigte seiner Ärztin ebenfalls eine Lügengeschichte aufgetischt und behauptet, er müsse hunderte Kilometer zum Gericht anreisen. Seine Berufung gegen das erste Urteil zog der 50-Jährige aber schließlich doch zurück. Die Strafe von 2.700 Euro wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ist somit rechtskräftig. © Deine Tierwelt
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