Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen: Rudolf R. soll Pferde gequält haben, sie mit der Eisenschaufel und Mistgabeln geschlagen und gestochen haben. Jetzt hat das Amtsgericht Beckum gegen ihn Strafbefehl erlassen: ein Jahr – auf Bewährung. Dazu kommt ein Tierhalteverbot für drei Jahre…

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Die Bilder sind unerträglich: In einem Video schlägt ein Mann mit einer Schaufel mit voller Wucht auf ein angebundenes Pferd ein. Immer wieder. Auch einen Fuchs quält er auf diese Weise, schlägt sogar Richtung Pferdekopf. Die völlig verängstigten Pferde haben keine Chance, den Schlägen zu entkommen.

Diese Aufnahmen sorgten im Februar 2023 für einen Skandal, 15 Pferde wurden beschlagnahmt und die Staatsanwaltschaft übernahm die Ermittlungen. Dabei hatte es schon zuvor Hinweise auf Tierquälerei auf dem Hof von Rudolf R. gegeben. Einer Reitlehrerin und einer Reitschülerin fiel damals das verstörte Verhalten der Pferde auf. Sie machte Fotos von verletzten und so eng gebunden Pferden, dass sie unfähig waren zu trinken. Diese gab sie beim zuständigen Veterinäramt ab.

Doch das half nicht. Es seien keine Beweise für Misshandlungen zu finden gewesen. Dazu sei auf Fotos nicht zu erkennen, wo sie gemacht wurden und wer dort gehandelt habe. "Wir haben danach eine unangekündigte Kontrolle auf dem Hof gemacht", sagte Felix Höltmann, Sprecher vom Kreis Warendorf, damals zu pferde.de. "Dabei haben wir keine Verstöße festgestellt."

Versteckte Kamera zeigt: Pferde brutal gequält

Zum Glück gaben die Frauen nicht auf. Sie installierten eine versteckte Kamera – und zeichnetet auf, wie die Pferde gequält wurden. Die Aufnahmen gingen ans Veterinäramt und endlich begannen die Ermittlungen. Die dauerten fast ein Jahr, dann wurde der Antrag auf einen Strafbefehl ans Amtsgericht Beckum gegeben. Und dort wurde jetzt entschieden: Der Strafbefehl wird erlassen…

Ein Jahr Haft für mutmaßlichen Pferdequäler – auf Bewährung

Darin wird dem heute 62-Jährigen vorgeworfen, "über einen Zeitraum von mindestens einem Monat von Dezember 2022 bis Januar 2023 verschiedene Pferde, die auf seinem Gehöft untergebracht waren, schwer misshandelt zu haben, wodurch das Wohlbefinden der Pferde erheblich beeinträchtigt wurde", so das Amtsgericht Beckum zu pferde.de.

"Dabei soll er die Pferde bei jeder Tat mehrfach und über einen nicht ganz unerheblichen Zeitraum traktiert haben. Die Verängstigung und die Schmerzen der Tiere soll er dabei ignoriert haben. In sieben der Fälle sollen die Pferde jeweils mit einer Mistforke oder einer Schaufel geschlagen und/oder gestochen worden sein."

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Das Amtsgericht Beckum hat nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster Strafbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. "Nach der Bewertung des Gerichts standen dem Erlass des beantragten Strafbefehls keine Bedenken entgegen. Der Akteninhalt trägt die tatsächliche Würdigung, die rechtliche Bewertung und die vorgeschlagene Rechtsfolge in dem Strafbefehlsantrag. Daher hat das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft Münster entsprochen und eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gegen den Angeklagten festgesetzt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ferner hat das Gericht ein Tierhalteverbot für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft des Strafbefehls verhängt."

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, Rudolf R. kann Einspruch einlegen. Dann würde es doch noch zu einem Prozess kommen…  © Pferde.de

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