Muss eine Reiterin Schmerzensgeld zahlen, wenn ihr Pferd eine Radfahrerin schubst und diese dabei stürzt? Mit dieser Frage hat sich das Landesgericht Koblenz beschäftigt.
Dass Reiter und Radfahrer sich nicht immer verstehen, ist trauriger Alltag bei uns. Und immer wieder kommt es nach dem Zusammentreffen auf der Straße zu einem Wiedersehen vor Gericht. So auch in Koblenz. Da klagte jetzt eine Radfahrerin auf Schmerzensgeld – weil ein Pferd sie geschubst hatte…
Die Geschichte begann im Mai 2021. Da machte die Frau mit ihrem Mann eine Radtour in der Nähe des Laacher Sees. Auf dem Weg kamen ihr zwei Reiterinnen entgegen. Als sie an dem zweiten Pferd vorbeifahren wollte, stürzte sie – weil das Pferd sie mit dem Hintern geschubst hat, so die Frau. Sie stürzte, zog sich diverse Prellungen und einen Trümmerbruch der rechten Schulter zu.
Radfahrerin musste operiert werden
Die Folge: Operation, für mehr als eine Woche lag sie im Krankenhaus. Dafür wollte die Radfahrerin von der Reiterin Schmerzensgeld. Doch die sah das nicht ein. Die Frau stürzte, weil sie unachtsam gebremst habe, so ihre Aussage. Zu einem Kontakt zwischen ihrem Pferd und der Radlerin sei es gar nicht gekommen. Und so landete der Fall vor dem Landgericht Koblenz, wo das Urteil am 14. Oktober fiel.
Dort sagten die Radlerin, ihr Mann und die beiden Reiterinnen aus. Am Ende war der Richter überzeugt, dass das Pferd sein Hinterteil in Richtung der gerade vorbeifahrenden Frau drehte und sie so vom Rad stieß. Und wenn ein Tier einen Menschen verletze, muss der Tierhalter den daraus entstehenden Schaden ersetzen.
Berührt oder nicht – das ist nicht die Frage
Dabei sei es letztlich auch nicht wichtig, ob das Pferd die Radlerin wirklich berührt hat, so der Richter. Auch, wenn die Frau gebremst habe und sie dabei gestürzt sei, weil das Tier ihr plötzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrt habe, habe sich dadurch "die Tiergefahr realisiert". Ein Mitverschulden der Radlerin sah das Gericht nicht. Angesichts der erheblichen Verletzung an der Schulter mit einer dauerhaften Bewegungseinschränkung hielt der Richter ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro für angemessen. Auch die Arzt- und Anwaltskosten muss die Reiterin übernehmen. © Pferde.de
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