Warum ein Arbeitgeber oft zunächst auf einen befristeten Arbeitsvertrag setzt, hat verschiedene Gründe. Meistens will er damit aber den Mitarbeiter im Job erproben.

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Arbeitgeberbefragung: Gründe für eine Befristung

Unternehmen in Deutschland befristen Jobs in den meisten Fällen zur Erprobung der Mitarbeiter. Das zeigt eine am Dienstag (21. Januar) in Berlin vorgestellte Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland zuvor berichtet hatte.

Demnach ist die Erprobung von Beschäftigten der mit 42 Prozent am häufigsten genannte Grund von Befristungen in der Privatwirtschaft. Danach folgen zeitlich begrenzter Mehrbedarf, eine unsichere wirtschaftliche Perspektive und begrenzter Ersatzbedarf.

Zwei Prozent der Betriebe nennen als Hauptgrund, dass eine Befristung die Motivation der Beschäftigten steigere. Wenn Arbeitgeber mehrere Gründe gleichzeitig angeben können, sagen dies sogar mehr als zehn Prozent.

In vielen Fällen würden Befristungen aus dem einfachen Grund eingesetzt, dass sie möglich seien, so der DGB. Für seine Studie wertete der Gewerkschaftsbund repräsentative Arbeitgeberbefragungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus.

Sachgrundlose Befristungen sollen eingedämmt werden

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will sachgrundlose Befristungen per Gesetz eindämmen. Sachgründe können etwa bestimmte Projekte eines Unternehmens sein, Vertretungen wie bei Elternzeit oder auch die Erprobung eines Mitarbeiters.

Der Anteil von Befristungen bei den Arbeitsverträgen lag laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Jahr 2018 in der Privatwirtschaft bei 7,1 Prozent, im öffentlichen Dienst bei 8,9 Prozent. Rund 1,46 Millionen oder 38 Prozent der Neueinstellungen waren befristet, der Großteil davon ohne Sachgrund. (tae/dpa)

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