Gütersloh - Wie viele Stunden habe ich heute gearbeitet? Für viele Beschäftigte eine zentrale Frage. Dazu muss man aber wissen, wann die Arbeitszeit offiziell beginnt und endet. Ein Experte gibt Antworten.

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In der Regel gilt: Die Arbeitszeit fange am Arbeitsplatz an, so Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Bei einem Bürojob etwa zählt dann das Hinsetzen am Schreibtisch als Start der Arbeitszeit. Das Hochfahren des Computers gilt somit bereits als ein Teil der Arbeit.

Was noch zur Arbeitszeit zählt

In anderen Bereichen müssen bestimmte Vorbereitungen getroffen werden, bevor Beschäftigte ihren Arbeitsplatz betreten dürfen. Denkbar ist etwa, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst ihre Dienstkleidung anziehen müssen. Anderswo sind bestimmte Hygienemaßnahmen vorgesehen, wie das Waschen vor dem Start der Arbeitstätigkeit bei der Produktion von Lebensmitteln. Auch das zählt zur Arbeitszeit, die zu vergüten ist, erklärt Schipp.

Generell gilt: Wenn der Arbeitnehmer etwas auf Wunsch des Arbeitgebers tut, zählt dies zur Arbeitszeit. Hat ein Arbeitgeber zentrale Zeiterfassungsgeräte, so geben diese den Arbeitsbeginn an, selbst wenn der Arbeitnehmer damit nicht am Arbeitsplatz ist. Diese Zeit zählt trotzdem zur Arbeitszeit.

Arbeitszeit endet mit Verlassen des Schreibtischs

Und wann endet die Arbeitszeit? Bei flexiblen Arbeitszeiten am Schreibtisch zählt auch erst das Verlassen des Arbeitsplatzes als Ende der Arbeitszeit, so der Fachanwalt. Wer fixe Arbeitszeiten hat, muss darauf achten, den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. Bei Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte zum Beispiel starker Verschmutzung ausgesetzt sind, zählt auch das anschließende Waschen zur Arbeitszeit.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.  © Deutsche Presse-Agentur

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