Bochum - Melden sich Minijobber, die gesetzlich versichert sind, arbeitsunfähig, gilt auch für sie neuerdings in den meisten Fällen: Sie müssen ihrem Arbeitgeber keinen gelben Schein mehr bringen. Darauf weist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hin.

Mehr zum Thema Karriere

Mit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - dem eAU-Verfahren - rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten der Minijobber elektronisch bei den Krankenkassen ab. Die Minijobber erhalten wie alle gesetzlich Krankenversicherten vom Arzt also nur noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ihre eigenen Unterlagen.

Arbeitgeber müssen Krankenkasse erfassen

Mit einer Ausnahme: Für Minijobberinnen und Minijobber, die in einem Privathaushalt arbeiten, gilt das neue Verfahren nicht. Sie müssen ihrem Arbeitgeber die vom Arzt ausgehändigte Papier-Bescheinigung nach wie vor vorlegen.

Übrigens: Damit Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer gesetzlich versicherten Minijob-Beschäftigten abrufen können, müssen sie auch deren Krankenkasse kennen und im Lohnabrechnungsprogramm eintragen. Dies war laut Minijob-Zentrale zuvor nicht zwangsläufig notwendig.  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.