Die Temperaturen steigen momentan vielerorts wieder über 30 Grad. Doch so schön die Hitze im Urlaub sein kann, so belastend ist sie im beruflichen Alltag. Neidvoll schaut die arbeitende Bevölkerung auf Schülerinnen und Schüler, die Hitzefrei bekommen – oder gibt es das auch für Berufstätige?

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Egal, wie hoch die Quecksilbersäule steigt: Auch wenn draußen hochsommerliche Temperaturen herrschen, müssen Berufstätige ihre Stundenzahl ableisten.

Natürlich kann jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern freigeben, wenn er möchte - Hitzefrei gibt es im Normalfall allerdings nicht. Doch die Grenzen des Zumutbaren dürfen nicht überschritten werden: Der Chef muss dafür sorgen, dass Arbeiten nicht zur unerträglichen Qual wird.

Hitzefrei im Büro: Was der Arbeitgeber gewährleisten muss

Die Pflichten des Arbeitgebers sind in den "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" festgelegt.

Dort heißt es unter anderem, dass die gefühlte Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten sollte. Ab 30 Grad ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu ergreifen - mit einer Klimaanlage, Ventilatoren oder Jalousien. Zudem ist es möglich, die Kernarbeitszeit in die kühleren Morgenstunden zu verlegen.

Aber was tun, wenn es noch wärmer wird? Die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" besagen in dem Fall lediglich, dass Büros ab 35 Grad nicht mehr als Arbeitsräume geeignet sind.

Das gilt aber auch nur, wenn keine entsprechenden Kühlungsmaßnahmen wie spezielle Hitzeschutzkleidung vorhanden sind.

Es gibt Ausnahmeregelungen

Ausnahmen gibt es für Schwangere, Stillende und Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Ihnen kann in den meisten Fällen Arbeit bei über 26 Grad nicht zugemutet werden.

Vom Job befreit sind sie deshalb dennoch nicht. Der Arbeitgeber muss sich in diesen Fällen nur strengeren Regeln unterwerfen. Können Schwangere beispielsweise einen Attest vorweisen, der die Einhaltung einer bestimmten Raumtemperatur verlangt, muss der Chef einen anderen, kühleren Arbeitsort zu Verfügung stellen.

Mancher Arbeitnehmer bekommt ein Problem, wenn das Kind Hitzefrei hat, er selbst aber nicht. Wer übernimmt dann die Betreuung? In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter freistellen - allerdings unbezahlt.

Arbeitsplatz niemals eigenmächtig verlassen

Eigenmächtig zu beschließen, dass es zu heiß ist und den Arbeitsplatz zu verlassen, sollte man aber auf gar keinen Fall.

Das stelle "eine Verletzung des Arbeitsvertrages dar und kann eine Abmahnung oder Kündigung zur Folge haben", zitiert die Deutsche Anwaltsauskunft den Rechtsanwalt Dr. Thilo Wagner.

Hinweis: Dies ist ein Artikel aus unserem Archiv.

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