Nürnberg - Arbeitsagenturen und Jobcenter verlangen im Krankheitsfall nach wie vor die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB). Erst ab 2024 wird dies nicht mehr nötig sein, informiert die Bundesagentur für Arbeit.

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Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen seit dem 1. Januar 2023 dem Arbeitgeber keine Bescheinigung mehr vorlegen. Nach der Krankmeldung rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch bei den Krankenkassen ab. eAU-Verfahren heißt das Ganze - "e" für "elektronisch", "AU" für "Arbeitsunfähigkeit".  © dpa

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