2020 ist Urlaub nur eingeschränkt möglich. Viele Arbeitnehmer möchten sich ihren Urlaub deshalb lieber ausbezahlen lassen. Ist dies rechtlich möglich?

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Im Corona-Jahr 2020 ist Urlaub mit vielen Einschränkungen verbunden. Der Wunsch nach einer Ausbezahlung des Urlaubsanspruchs ist deshalb seitens der Arbeitnehmer groß. Laut Fachanwalt Alexander Bredereck aus Berlin ist dies durchaus möglich.

Urlaubsanspruch geht trotz Ausbezahlung nicht verloren

Der Arbeitsrechtsexperte weist aber darauf hin, dass Arbeitnehmer dadurch ihren Urlaubsanspruch nicht verlieren. Das sollten insbesondere Arbeitgeber beachten.

Rein theoretisch könnte ein Arbeitnehmer nämlich verlangen, den Urlaub anzutreten, selbst wenn er ihn zuvor vom Arbeitgeber ausbezahlt bekommen hat. In der Regel wird deswegen aber kaum jemand vor Gericht gehen. "Wenn niemand klagt, ist das also im laufenden Arbeitsverhältnis möglich und auch üblich", fasst Bredereck zusammen.

Endet dagegen ein Arbeitsverhältnis, sieht es etwas anders aus. Wer seinen Urlaub nicht mehr nehmen kann, bekommt dafür Geld. "Der Arbeitgeber ist in dem Fall sogar verpflichtet, den Urlaub abzugelten", sagt der Fachanwalt. (spot/dpa)

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