Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Per Anruf oder E-Mail, per Fax oder SMS: Wenn Arbeitnehmer sich krankmelden, sind sie per Gesetz nicht an eine bestimmte Form gebunden.
Im Grunde müssen kranke Mitarbeiter den Chef nicht einmal persönlich informieren - das kann auch ein Kollege übernehmen. Darauf weist der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte hin.
Allerdings tragen Arbeitnehmer das Übermittlungsrisiko. Sie müssen also sicherstellen, dass die Information tatsächlich beim Arbeitgeber ankommt. Außerdem kann der abweichend vom Gesetz eigene Vorschriften machen, wie eine Krankmeldung auszusehen hat. Daran müssen sich Mitarbeiter halten. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.