- Manche Studiengänge sind in Deutschland zugangsbeschränkt.
- Oftmals entscheidet dann der Numerus clausus, ob man sich einschreiben kann.
- Was steckt hinter dem lateinischen Begriff?
Wer sich für einen Studiengang einschreiben möchte, könnte früher oder später über den Numerus clausus (NC) stolpern. Denn während man sich für einige Studiengänge einfach einschreiben kann, ist das Bewerbungsverfahren für andere Fächer an den NC geknüpft. Gibt es einen für einen Studiengang einen NC, sind die zu vergebenden Plätze beschränkt.
Dabei gibt es zweierlei NC: Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge haben nur an bestimmten Hochschulen einen NC, wie das Portal "abi.de" der Bundesagentur für Arbeit erklärt. Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen dagegen sind die Plätze an allen deutschen Hochschulen, die den Studiengang anbieten, begrenzt. Hierzu gehören zum Beispiel Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie.
Nicht nur Abischnitt spielt bei Numerus clausus eine Rolle
Wer sich informieren will, ob ein Studiengang an einer bestimmten Hochschule einen NC hat, kann das auf der Webseite "hochschulkompass.de" tun. Dort lassen sich Studiengänge nach dem Zulassungsmodus filtern, so dass man gezielt nach zulassungsbeschränkten oder -freien Studienangeboten suchen kann.
Weitere Infos finden Interessierte auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule - zum Beispiel, welche Kriterien neben dem Abischnitt noch zur Auswahl herangezogen werden. Der Abischnitt sei für gewöhnlich das Wichtigste, daneben können aber auch andere Faktoren mit einfließen.
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Bewerbungen trotz schlechterer Abi-Note wagen
Der Numerus clausus entscheidet sich allerdings stets erst nach der Studienplatzvergabe: Die Abiturnote der Person, die den letzten Studienplatz erhalten hat, ist der aktuelle NC.
Die NC-Ergebnisse der vergangenen Jahre können zwar als Orientierung dienen. Da aber nicht vorhersehbar sei, wie viele Interessierte sich bewerben, sollten sich Schulabsolventen mit einer vergleichsweise schlechteren Abiturnote nicht von einer Bewerbung abhalten lassen, rät "abi.de". (spot/dpa)
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