Berlin (dpa/tmn) - Manche Arbeitnehmer dürfen ihren Hund mit ins Büro bringen. Welche Regeln dabei gelten, sollten Arbeitgeber und Tierhalter schriftlich festhalten.

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Das geht zum Beispiel als separater Vertrag, aber auch in Form einer Betriebsvereinbarung, erklärt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift "test" (Ausgabe 2/2018). Fest vereinbaren sollte man zum Beispiel, in welchen Räumen sich der Vierbeiner aufhalten darf und wie oft er vor die Tür muss - und welchen Einfluss das Gassigehen auf die Arbeitszeit hat.

Wichtig ist auch der Umgang mit Problemen: Was ist zum Beispiel zu tun, wenn Kollegen Angst vor dem Hund haben oder er aggressiv wird? Wer haftet bei Schäden? Die einfachste Antwort auf die letzte Frage ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die Hundebesitzer in vielen Bundesländern ohnehin abschließen müssen. Gute Policen gibt es den Angaben nach ab 60 Euro pro Jahr.

Ob Arbeitnehmer ihren Hund mitbringen dürfen, entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. Dabei gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung: Dass manche Mitarbeiter mit tierischer Begleitung kommen dürfen, andere aber nicht, ist also nicht ohne weiteres erlaubt. Fragen müssen Angestellte aber trotzdem. Eine einmal erteilte Erlaubnis kann der Chef dabei jederzeit widerrufen.  © dpa

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