• Wer ein Studium beginnt, braucht womöglich finanzielle Unterstützung dabei.
  • Für diese Fälle gibt es das sogenannte Bafög.
  • Doch wann steht einem diese Förderung überhaupt zu und in welchem Zeitraum muss man sie beantragen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Zu Vorlesungen und Seminaren anmelden, eine Wohnung suchen, den Umzug organisieren: Wer ein Studium beginnt, hat oft viel um die Ohren. Da kann das Thema Bafög schon mal in Vergessenheit geraten.

Doch bekommen Studierende die Förderung auch noch, wenn sie sich erst kurz vor knapp um den Antrag kümmern? Antworten dazu hat Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks.

Bafög - Rettung für viele Studenten

Ganz bald geht das Semester los: Wann muss eigentlich der Bafög-Antrag spätestens beim Amt sein?

Achim Meyer auf der Heyde: Bafög-Förderung gibt es grundsätzlich ab Beginn der Ausbildung und ab dem Monat der Antragstellung. Soll die Förderung also ab Studienbeginn erfolgen, muss der Bafög-Antrag spätestens am Ende des ersten Semester-Monats beim Bafög-Amt des Studenten- oder Studierendenwerks eingegangen sein.

Den Bafög-Anspruch kann man sich notfalls auch mit einem formlosen Antrag für den Antragsmonat sichern. Die Formulare muss man später dann trotzdem ausfüllen. Das Bafög-Amt zahlt den Betrag dann nach erfolgreicher Prüfung des Antrags aus.

Inzwischen ist die Bafög-Antragstellung auch online möglich, über die Website www.bafoeg-digital.de. Wenn dann noch die e-ID des Personalausweises mit der offiziellen Ausweis-App2 der Bundesdruckerei auf dem Smartphone ist, geht es vollständig digital.

Antrag vergessen? Pech gehabt!

Was können Studierende tun, wenn sie den Antrag vergessen haben?

Da ist nichts zu machen. Eine rückwirkende Antragstellung für frühere Monate ist nicht möglich. Ein Studium bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich, die Studienfinanzierung sollte mit an erster Stelle stehen.

Was sollten Studierende tun, wenn das Bafög-Amt sich nach dem Antrag nicht gleich meldet?

Erst einmal Ruhe bewahren. In der Regel entscheidet das Bafög-Amt nach etwa vier bis acht Wochen, sofern die Unterlagen vollständig sind.

Jeder und jede kann selbst etwas dafür tun, dass es schneller geht: Je vollständiger ein Antrag ist, desto rascher kann ihn das Bafög-Amt bearbeiten und muss keine Nachfragen stellen.

Auch bei Weiterförderungsantrag auf die Fristen achten

Den Weiterförderungsantrag sollten Studierende möglichst noch im alten Semester stellen - und nicht erst zum Semesterbeginn zusammen mit allen Erstsemestern. Was immer hilft: Freundlich nachfragen.

Entscheidet das Bafög-Amt über einen Erstantrag nicht binnen sechs Wochen oder zahlt die Förderung nicht binnen zehn Wochen aus, gibt es die Möglichkeit der Vorabzahlung auf Antrag: Das Amt gewährt dann für vier Monate vier Fünftel des voraussichtlichen Förderbetrags unter Vorbehalt.  © dpa

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