- Viele Arbeitnehmer fahren am liebsten mit dem eigenen PKW zur Arbeit.
- Die Parkplatzsuche gestaltet sich allerdings häufig schwierig.
- Muss der Arbeitgeber einen Stellplatz zur Verfügung stellen?
Viele Arbeitnehmer suchen morgens vergeblich nach einem Parkplatz nahe dem Arbeitsplatz. Muss der Chef entsprechende Stellplätze ausweisen?
In der Stadt besteht kein Anspruch
"Grundsätzlich nein", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Es könne zwar Ausnahmen geben - zum Beispiel dann, wenn ein Unternehmen seinen Sitz "auf der grünen Wiese" hat und durch keine anderen Verkehrsmittel angebunden ist. "In der Stadt zum Beispiel aber gibt es keinen Anspruch." Bei Parkplatzmangel müssen dann Arbeitnehmer auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrräder umsteigen.
Anmietung nach Vereinbarung
Mietet ein Arbeitgeber Parkplätze an, zum Beispiel in einem Parkhaus neben dem Betrieb, kann er die Kosten weitergeben: "Wenn der Arbeitgeber die Erstattung der Parkplatzkosten von dem Arbeitnehmer haben will, muss er das mit seinem Arbeitnehmer vereinbaren." (wag/dpa)
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