Beide Elternteile haben Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Die meisten Väter bleiben jedoch lediglich für die zwei Partnermonate zu Hause, um bei der Arbeit nicht den Anschluss zu verlieren. Dabei gibt es vielfältige Modelle.

Mehr Familienthemen finden Sie hier

Elternzeit ist eine Auszeit vom Beruf für Mütter und Väter, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. "Jedem Elternteil stehen dabei insgesamt 36 Monate zu", erklärt Meret Matthes vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) im Gespräch mit unserer Redaktion.

Angestellte können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er sie bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellt. Elternzeit ist jedoch auch für einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage möglich. "Väter haben dabei das gleiche Anrecht auf Elternzeit wie Mütter", betont die Expertin. "Und wer ein Kind in die Welt setzt, sollte sich auch darum kümmern."

Elternzeit fristgerecht beantragen

Ob Vollzeit, Teilzeit, Mini-Job oder befristeter Vertrag – Angestellte können in jedem Arbeitsverhältnis Elternzeit nehmen. Auch während einer Ausbildung, Umschulung oder Fortbildung steht sie dem Arbeitnehmer zu.

Wenn die Elternzeit während der ersten drei Lebensjahre des Kindes genommen wird, ist eine Zustimmung des Arbeitgebers nicht erforderlich. Wichtig ist die rechtzeitige, schriftliche Beantragung beim Arbeitgeber. "Wird die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen, muss diese sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragt werden", erklärt Meret Matthes. Ein Teil der Elternzeit kann auch im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden, dann beträgt die Beantragungsfrist jedoch 13 Wochen.

Elterngeld schafft finanziellen Ausgleich

In der Elternzeit erhalten Arbeitnehmer keinen Lohn. Alleine deshalb meiden zahlreiche Väter die Elternzeit, weil sie finanzielle Nachteile befürchten.

Doch als Ausgleich können sie nach der Geburt des Kindes Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Um die finanzielle Unterstützung zu beziehen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Elternteil, der das Elterngeld beantragt ...

  • ... betreut das Kind in dieser Zeit selbst
  • ... wohnt mit dem Kind in einem Haushalt
  • ... ist nicht erwerbstätig beziehungsweise arbeitet maximal 30 Stunden pro Woche

Das Basiselterngeld beträgt im Regelfall 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt und wird zwölf Monate gezahlt. Beantragen beide Partner Elterngeld, gibt es sogar bis zu 14 Monate Geld.

ElterngeldPlus kann sogar bis zu 28 Monate bezogen werden.

Nur ein Drittel der Väter in Elternzeit

Laut Zahlen des Statistischen Bundesamts von 2018 betrug die geplante Bezugsdauer von Basiselterngeld bei Müttern durchschnittlich 11,7 Monate. Die von Vätern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich drei Monaten vergleichsweise kurz.

Die Tendenz steigt: Während die Anzahl der Elterngeld beziehenden Mütter um drei Prozent zunahm, stieg die Zahl der Väter um knapp sieben Prozent. "Allerdings gehen derzeit leider nur rund ein Drittel der Väter überhaupt in Elternzeit", weiß Meret Matthes. "Das bedeutet, dass zwei Drittel der Väter nicht einmal die zwei Partnermonate in Anspruch nehmen, die damit verfallen. Hier muss noch eine Menge passieren."

Die Pille für Männer wurde endlich entwickelt - so funktioniert sie

Schon seit längerer Zeit versuchen Forscher eine Pille für den Mann zu entwickeln. Jetzt hat endlich eine Pille in einer Studie die menschlichen Sicherheitstests bestanden. © ProSiebenSat.1

Elternzeit: Väter werden belächelt

Dass sich Frauen nach der Geburt um das Kind kümmern, gehört zum klassischen Rollenbild. "Vielfach werden sie sogar als schlechte Mütter angesehen, sollten sie frühzeitig ihre Arbeit wieder aufnehmen", sagt Meret Matthes. "Männer hingegen werden in vielen Unternehmen noch belächelt, wenn sie Elternzeit beantragen, um sich um ihre Familie zu kümmern."

Wer die Elternzeit fristgerecht beantragt, hat einen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber kann diesem Antrag nicht widersprechen.

"Einige Firmen sind mittlerweile familienbewusst aufgestellt und finden vorausschauende Lösungen, die temporäre Abwesenheit eines Elternteils zu kompensieren", erklärt die Expertin. "Das hilft übrigens auch dem Unternehmen, Fachkräfte zu gewinnen, denn viele junge Leute entscheiden sich eher für familienbewusste Arbeitgeber. Sollte es jedoch Probleme bei der Beantragung der Elternzeit geben, helfen der Betriebs- oder Personalrat, die zuständige Gewerkschaft oder auch die Gleichstellungsbeauftragten."

Kind als Karriere-Killer?

In Deutschland herrscht in vielen Unternehmen noch eine Vollzeit- und Anwesenheitskultur. "Sie macht es Männern und Frauen in Teilzeit oft schwerer, Karriere zu machen", betont Matthes. "Teilzeit kann ein Karrierekiller sein und zu Altersarmut führen – davon können gerade viele Frauen ein Lied singen. Das sollte Männer nicht davon abhalten, in Teilzeit zu gehen, im Gegenteil – es hilft allen, wenn Erwerbs- und Sorgearbeit gut untereinander aufgeteilt wird. Aber man sollte die Stolpersteine im Blick haben und sich am Arbeitsplatz rechtzeitig um das Thema kümmern."

Was viele nicht wissen: Während der Elternzeit darf der Arbeitnehmer vom Gesetz her bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, wenn er in einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten arbeitet. Mit diesem Modell können Elternteile Familie und Beruf besser vereinbaren – insbesondere, wenn sie sich die Zeit auf der Arbeit und mit der Familie partnerschaftlich aufteilen.

Verwendete Quellen:

  • Gespräch mit Meret Matthes*, Expertin des DGB
  • Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Statistisches Bundesamt: Elterngeld: 4 % mehr Empfängerinnen und Empfänger im Jahr 2018
*Meret Matthes ist Expertin des DGB. Sie koordiniert das Projekt "Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten!" und unterstützt Betriebs- und Personalräte dabei, Vereinbarkeit in ihren Betrieben und Verwaltungen ganz konkret umzusetzen: mit kostenloser Beratung vor Ort, Workshops, Vorträgen und Infomaterial.
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.