Für Paare, die ungewollt kinderlos sind, kann eine Kinderwunschbehandlung eine Option sein. Diese ist in der Regel aber sehr hochpreisig. Von vielen Krankenkassen kann man jedoch einen Zuschuss erhalten.

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Ein unerfüllter Kinderwunsch kann sehr belastend sein. Für Paare, die Probleme haben, schwanger zu werden, kann jedoch eine Kinderwunschbehandlung eine Option sein.

Es gibt unterschiedliche Verfahren, damit die Schwangerschaft klappt. In der Regel ist so eine Behandlung teuer, doch viele Krankenkassen zahlen mindestens die Hälfte, einige übernehmen sogar die kompletten Kosten.

Kinderwunschbehandlung: Das sind die Kriterien

Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich grundsätzlich zur Hälfte an den genehmigten Behandlungskosten. Voraussetzungen sind etwa, dass das Paar heterosexuell, verheiratet und beide Partner über 25 Jahre alt ist. Darauf macht die aktuelle Finanztest (05/2020) aufmerksam.

Manche Krankenkassen übernehmen freiwillig bis zu 100 Prozent der Kosten - die Warentester haben eine Übersicht von Krankenkassen, die mehr zahlen, zusammengestellt. Allerdings weisen sie darauf hin, dass die Krankenkassen Extraleistungen auch streichen können.

Wechsel der Krankenkasse könnte sich lohnen

Angesichts der hohen Kosten kann sich laut Finanztest ein Wechsel zu einer Krankenkasse mit solchen Extraleistungen lohnen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer mindestens 18 Monate bei einer Krankenkasse versichert war, kann zu einer mit besseren Konditionen wechseln. Privatversicherte sollten prüfen, welchen Anteil ihre Krankenkasse zahlt.

Länderzuschüsse zur Kinderwunschbehandlung

Zudem sollten Paare sich erkundigen, welche Bundesländer unter welchen Voraussetzungen einen Zuschuss gewähren. In Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt erhalten beispielsweise auch Unverheiratete für einige Verfahren finanzielle Hilfen.

Paare müssen Länderzuschüsse für jeden Behandlungszyklus separat beantragen - meist ist dies online bei der zuständigen Kinderwunsch-Stelle möglich.

Behandlung gut planen

Grundsätzlich sollte die Behandlung erst beginnen, wenn die Krankenkasse den Behandlungs- und Kostenplan bewilligt hat. Damit Paare nicht auf Kosten sitzen bleiben. Der Behandlungsplan ist dann für ein Jahr gültig. (ncz/dpa)

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