Nach einer Scheidung ruft der Nachname des oder der Ex oft schmerzhafte Erinnerungen hervor. Klar, dass das Kind dann lieber den eigenen Namen tragen soll - doch das ist vor Gericht gar nicht so leicht umzusetzen.

Mehr Ratgeberthemen finden Sie hier

Eine sogenannte Einbenennung ist vor Gericht nicht leicht umzusetzen: Dennoch haben geschiedene Eltern nach einer Trennung manchmal den Wunsch, dass ihr Kind nicht mehr den Nachnamen des anderen Elternteils trägt. Es gibt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 3 UF 145/19) zu einem solchen Fall, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.

In dem verhandelten Fall trägt der Junge den Nachnamen seiner Mutter. Bei dieser lebte er auch zunächst nach der Scheidung der Eltern. Dann wechselte er in den Haushalt seines Vaters. Mit ihm und dessen neuer Ehefrau lebt er jetzt zusammen. Der Vater wollte, dass sein Sohn nun auch seinen Nachnamen tragen würde.

Neuer Nachname nach Scheidung muss für Kindeswohl erforderlich sein

Vor Gericht hatte er keinen Erfolg. Die erforderliche Zustimmung der Mutter könne nicht gerichtlich ersetzt werden, entschieden die Richter. Das sei nur möglich, wenn der neue Nachname für das Wohl des Kinds erforderlich sei.

Die Einbenennung müsse unverzichtbar sein, um konkret drohende Schäden von dem Kind abzuwenden. Das sei etwa dann der Fall, wenn der Name das Kind seelisch sehr belaste. Wenn wie hier zwischen dem Kind und dem Elternteil, dessen Zustimmung ersetzt werden soll, eine tragfähige Beziehung besteht, kann der Name nicht geändert werden. (spot/dpa)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.