Die Zahl unzufriedener Reisender mit Beschwerden bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ist 2016 nochmals gestiegen. Bis Jahresende rechnet die Einrichtung mit mehr als 13 300 Schlichtungsanträgen, das wären 14 Prozent mehr als im Vorjahr.

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Zum Stichtag 12. Dezember waren es 12 624 Anträge, sagte der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle, Heinz Klewe. Im vorigen Jahr zählte die SÖP 11 644 eingegangene Fälle, 2012 waren es nur rund 3200, seitdem geht die Zahl sprunghaft nach oben.

Mehr Beschwerden über Flugreisen

Der Anstieg in diesem Jahr geht vor allem auf das Konto der Beschwerden über Flugreisen. Deren Anteil an allen Schlichtungsanträgen liegt inzwischen bei knapp 80 Prozent. "Die Bekanntheit der SÖP als Schlichtungsstelle für Flugreisende nimmt weiter zu", merkte Klewe dazu an.

Bis Mitte Dezember waren es 9931 Anträge zu Flügen, verglichen mit 8708 im gesamten Jahr 2015. In diesem Jahr traten sechs weitere Fluggesellschaften der SÖP bei, es sind nun insgesamt 45.

Weniger Beschwerden gab es über Reisen mit der Deutschen Bahn und ihren Konkurrenten auf dem deutschen Schienennetz. Mitte Dezember waren es 2164 nach 2591 im vergangenen Jahr. Es ist das dritte Jahr mit einem Rückgang in Folge. Die übrigen 529 Fälle betrafen Fernbus, Schiff und Nahverkehr.

Die SÖP ist von der Bundesregierung als Schlichtungsstelle für Bahn, Luftverkehr, Fernbus und Schiff anerkannt. Zum größten Teil geht es um eine Entschädigung bei Verspätungen oder Ausfällen von Flügen und Bahnfahrten. Rund 350 Verkehrsunternehmen beteiligen sich mittlerweile an dem Schlichtungsverfahren, das sie selbst finanzieren. Vor einem Jahr waren es erst 250.

Der Anstieg der Mitgliederzahl erklärt sich nach Klewes Worten vor allem durch viele kleinere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs aus Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen, die neuerdings mitmachen. Damit schlichtet die SÖP für regional tätige Verkehrsbetreiber in zwölf Bundesländern.

Anträge könnten weiter ansteigen

Klewe rechnet mit einem weiteren, leichten Anstieg bei der Antragszahl. Die Verkehrsunternehmen seien ab Februar 2017 gesetzlich Dazu verpflichtet, auf ihrer Webseite auf das Streitbeilegungsverfahren hinzuweisen. Zudem ist die SÖP in diesem Jahr von der britischen Luftfahrtbehörde auch für Passagiere aus Großbritannien anerkannt worden. So hat die SÖP immerhin schon 150 Anträge von dort erhalten.

Die meisten Schlichtungsempfehlungen werden von beiden Seiten angenommen. Die Schlichtungsquote lag 2015 laut Jahresbericht in der Luftfahrt bei 90,7 Prozent und bei der Bahn bei 82,4 Prozent.  © dpa

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